Schlechter Steuerberater was nun ?
Juni 17, 2009 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Lars Nozar
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe im November 2007 mein Gewerbe für Verkäufe über meinen Onlinehandel angemeldet.
Natürlich habe ich am Anfang sehr auf meine Kosten geachten
und mir einen günstigen Steuerberater gesucht und gefunden.
Bis jetzt lief es eigentlich immer einigermaßen zufriedenstellend, ich habe immer meine Ordner mit meinen Einnahmen und Ausgaben abgegeben und erhielt eine Rechnung vom Steuerberater und dann den Steuerbescheid vom Finanzamt.
Mittlerweile habe ich seit November 2008 keine Rechnung mehr vom Steuerberater erhalten .
Ich habe zwischenzeitlich schon einige telefonate mit meinem Steuerberater geführt, der aber am Telefon immer nur mit ja machen wir , ja .......... antwortete .
Ich habe jetzt in den letzten 5-6 Monaten ca. 600 € an Verschpätungszuschlägen bezahlen müssen und werde wiederholt vom Finanzamt geschätzt. Einen neuen Steuerberater habe ich mir bereits gesucht und habe noch diese Woche einen Termin vereinbart ( diesmal keinen billigen sondern einen guten Steuerberater !) .
Jetzt zu meiner Frage ... wie sieht es hier rechtlich aus ?
Der jetzige Steuerberater hat ja noch meine ganzen Unterlagen bis ende Mai , die ja auch eigentlich bearbeitet werden sollten !
Kann ich gegnen den Steuerberater rechtliche Schritte einleiten ?
Noch eine kleine Info ... ich habe meine Ordner immer pünktlich und per versichertem Versand an den Steuerberater versendet habe auch die Paketnummern gespeichert, diese können somit auch nachverfolgt werden .
Hallo, zunächst ist es sehr gut, dass Sie die "Beweise" gesichert haben. Sie sollten auch - vorsichtshalber - die Telefonate (die Verbindungsdaten) speichern (z.B. ISDN Monitor) damit Sie einen entsprechenden Beweis führen können.
Aber es scheint, als hätten Sie hieran gedacht.
Zur Rechtslage:
Sie haben alles gemacht, damit der Steuerberater seine Pflichten hätte erfüllen können.
Hierzu war der Steuerberater auch verpflichtet; andernfalls hätte er das Mandat ablehnen müssen.
Die Rechtsnatur eines Steuerberatervertrages ist umstritten. Wenn der Steuerberater die Unterlagen inkl. Mai noch bearbeiten soll, sollten Sie ihm eine Frist setzen. Textvorschlag:
"Anrede,
setze ich Ihnen eine Frist zur Erstellung meiner Buchhaltung gemäß dem Ihnen erteilten Auftrag bis zum ... (Anm.: konkretes Datum, 14 Tage sind angemessen). Sollten Sie die Buchhaltung bis dahin nicht fertiggestellt und mir entsprechend schriftlich bestätigt haben, werde ich einen anderen Steuerberater mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen und Ihnen etwaige Mehrkosten berechnen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, setze ich Ihnen obige Frist zur Herausgabe meiner Unterlagen Mai 2009.".
Wenn die Verspätungszuschläge nur kamen, weil die Unterlagen nicht rechtzeitig dem Finanzamt durch den Steuerberater vorgelegt wurden - Sie also kein Verschulden trifft - haftet der Steuerberater auf Schadensersatz in Höhe der Verspätungszuschläge. Sie sollten ihm eine Zahlungsfrist schriftlich setzen (konkretes Datum !). Dann befindet er sich in Verzug, sollte er nicht zahlen. Danach könnten Sie auch den Rechtsweg - Klage / Mahnbescheid - beschreiten. Je wie Sie es wollen.
Ich hoffe, geholfen zu haben. Viel Glück.
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