Kind/Familienverisicherung möglich?/Ehe mit US-Soldat
Oktober 3, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von RA Kristian Hüttemann
Sehr ggehrte Damen und Herren,
ich (deutsche) erwarte ein Kind und möchte das innerhalb meiner bestehenden gesetzlichen Krankenkasse familienversichern. Ich bin in der Steuerklasse 1 und mein Mann gehört zur US-Army (aktiver Dienst)und ist weder in Deutschland gemeldet, noch irgendwie anderweitig steuerpflichtig etc.
Ist es möglich mein Kind bei meiner Krankenkasse familienzuversichern, ohne Einkommensnachweise meines Mannes vorlegen zu müssen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt Stellung nehmen möchte.
Grundsätzlich besteht für Sie als gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, Ihr Kind gemäß § 10 Absätze 1 und 2 Sozialgesetzbuch (SGB)V beitragsfrei familienversichern zu lassen.
Hierzu bedarf es eines entsprechenden Antrages, der bei Ihrer Krankenkasse zu stellen ist. Dieser Antrag muss sämtliche Angaben enthalten, die für die Durchführung der Familienversicherung erforderlich sind.
Das folgt aus § 10 Absatz 6 SGB V, der bestimmt:
"Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden."
Diese Angabepflicht gilt grundsätzlich auch für die Einkommensverhältnisse des kindsverwandten Elternteils. Hintergrund hierfür ist § 10 Absatz 3 SGB V, der eine Familienversicherung des Kindes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausschließt.
§ 10 Absatz 3 SGB V regelt:
"Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist (in 2010 ist der insoweit maßgebliche Betrag 4.162,50 Euro)."
Allerdings wird diese Ausschlussvorschrift in Ihrem Fall und auf Ihren Ehegatten als Angehörigem der US-Streitkräfte keine Anwendung finden. Denn er unterliegt insoweit nicht der deutschen Steuerpflicht - und damit auch nicht einer entsprechenden Sozialversicherungspflicht.
Das bedeutet insbesondere auch, dass er aufgrund seiner Tätigkeit in Deutschland keine Krankenversicherung abschließen muss.
Unabhängig von der Rechtslage nach dem maßgebenden Dienst- und Versorgungsrecht Ihres Ehegatten gilt deshalb, dass eine mögliche Krankenversicherung Ihres Ehegatten außer Betracht zu bleiben hätte bei der Prüfung Ihres Antrages auf Familienversicherung.
Sie sollten daher bei Stellung Ihres Antrages auf Familienversicherung für Ihr Kind Ihrer Krankenkasse den Sachverhalt schildern. Einkommensbelege Ihres Ehegatten müssen Sie alsdann nicht mehr vorlegen.
Es empfiehlt sich allerdings zu entsprechender Glaubhaftmachung eine Dienstbescheinigung Ihres Ehagatten vorzulegen.
Ich hoffe, Ihnen eine angemessene Orientierung verschafft zu haben. Fragen Sie bei Unklarheiten gerne nach.
Beste Grüße
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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