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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

privatforderung wann verjährt?

Wann verjährt eine private Geldforderung? Mein Vater bekommt nach der Trennung von seiner Tochter mit ihrmMann eine größere Summer GEld zurück. Können wir einInkassobüro einschalten?

Hoffe auf baldige Anwort

MfG
UschiSchäfer

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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf dieser Internetplattform.

Leider geben Sie in Ihrer Anfrage nicht an, aus welchem Rechtsgrund Ihr Vater seine private Geldforderung geltend macht. Dies ist entscheidend für die Verjährung. Dies sollten sie mir daher bei Ihrer Nachfragemöglichkeit mitteilen.

In den meisten Fällen gilt aber die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch auf die Forderung entstanden ist. Sollte z.B. ihr Vater ein Darlehen gewährt und vereinbart haben, dass der Betrag im Falle einer Trennung zur Rückzahlung fällig wird oder aber nach der Trennung wirksam das Darlehen gekündigt haben, so würde mit Abschluss des Jahres, also am 31.12., die Verjährung in Gang gesetzt werden.

In der Regel können sie die Forderung auch von einem Inkassobüro durchsetzen lassen. Diese Möglichkeit sollten sie aber erst in Betracht ziehen, wenn sie selbst vergeblich versucht haben die Forderung geltend zu machen. Bei einer überstürzten Beauftragung werden nämlich nicht immer die Kosten ersetzt, da eine Beauftragung möglicherweise nicht erforderlich war.

Soweit eine Verjährung noch nicht eingetreten ist empfiehlt sich aber auch, die Geldforderung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend zu machen. Den Antrag hierfür kann z.B. online unter www.online-Mahnantrag.de erstellt werden. Das für ihren Vater zuständige Gericht, richtet sich nach seinem Wohnort und kann ebenfalls online unter www.zuständiges-gericht.de herausgefunden werden. Eine anwaltliche Vertretung hierbei ist nicht erforderlich. Ihr Vorteil wäre, dass durch den Eingang des Mahnantrages und Zustellung zum Schuldner zudem die Verjährung der Geldforderung zunächst gehemmt wird.

Ich möchte Sie abschließend noch darauf hinweisen, dass sich meine Antwort ausschließlich an dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes orientiert und keine persönliche Beratung bzw. Vertretung ersetzen kann. Die Informationen können daher nur einen ersten rechtlichen Eindruck in ihrer Angelegenheit vermitteln.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Linke, Rechtsanwalt

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