Hausverwaltung verlangt Hausgeld-Nachzahlung für 2020 und 2021
Ich bin Eigentümerin einer vermietete Eigentumswohnung. Die Jahre 2020 und 2021 sind bereits abgerechnet (Jahresabrechnungen durch die Eigentümergemeinschaft bestätigt). Der Verwalter hat einen Lastschriftauftrag. Hausgeldzahlungen sind regelmäßig monatlich abgebucht worden, incl. einer Nachzahlung für 2021 (Abrechnungsspitze). Ich ging davon aus, dass ich damit meine Pflichten erfüllt habe.
Nun schrieb mir der Hausverwalter folgende eMail:
Sehr geehrte Frau Scholz,
nachdem die Buchhaltung 2022 abgeschlossen wurde und alle Daten aus der alten Software importiert wurden, habe ich festgestellt, dass auf dem Konto Ihrer Wohneinheit ein Rückstand i.H. von € 1.107,96 besteht.
Wie sich dieser zusammensetzt entnehmen Sie bitte aus den angefügten Übersichten.
Als Anlage übersende ich Ihnen die Übersichten Ihres Kontos zum 31.12.2021 und ab dem 01.01.2022 bis heute.
Den ausgewiesenen Rückstand begleichen Sie bitte auf das Ihnen bekannte Konto der WEG.
Nach Durchsicht der genannten Übersichten habe ich festgestellt, dass die Hausverwaltung in 2020 und 21 jeden Monat 60€ zu wenig abgebucht hat, so dass sich das aufsummiert hat.
Muss ich die 1.197,96€ bezahlen?
Ich frage mich auch, wie eine ordentliche Jahresabrechnung erstellt werden konnte, wenn meine Abbuchungen gar nicht gestimmt haben.
Falls ich das zahlen muss, kann ich dann eine korrigierte Abrechnung verlangen? Eine solche eMail als Zahlungsgrundlage finde ich etwas merkwürdig.
Mit freundlichen Grüßen