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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Sonstige Fragen an Rechtsanwälte

Forderung

Ich war aufgrund eines Überlassungsvertrags zur Zahlung von fünf gleichen Jahresraten ( à ca 6000 Euro ) für die Jahre 2001 bis 2005 verpflichtet, und zwar an meinen jüngsten Bruder.

Es stellte sich dann allerdings sehr bald heraus, dass dieser Bruder mit den vereinbarten Summen nicht auskam, weshalb er inständig und flehentlich um Vorauszahlungen bettelte. Ich habe diesen Ansinnen ? wenn auch zögerlich - nachgegeben, insbesondere wenn es sich um unmittelbare Zwangslagen wie Gerichtsvollzieher, Kündigungsgefahr und ähnliches handelte.

So ist sehr schnell ein Kuddelmuddel entstanden, der mir heute, nach so vielen Jahren, den größten Ärger bereitet.

Ich hatte ihm damals, obwohl ihm die Zahlungen ja bereits bekannt waren und er sie ja selbst veranlasst hatte, am Jahresende eine Kopie meiner eigenen Auflistung geschickt, die natürlich in erster Linie für mich selber und nicht für irgendwelche Dritte gedacht waren. Falls dennoch Zweifel oder Unklarheiten bestanden, z. B. über den Betrag oder den Zeitpunkt einer Zahlung, so hätte er das damals zeitnah klären können.

Ich selber stand auf dem Standpunkt, dass ich - wenn ich schon derart in seine stressigen Angelegenheiten hineingezogen werde - nicht auch noch buchhalterische Pflichten übernehmen muss. Mit anderen Worten : ich habe auf den Grundsatz von Treu und Glauben vertraut. Ich helfe meinem Bruder, soweit es unbedingt nortwendig ist, und verlasse mich darauf, dass er die Vorgänge entweder als erledigt ansieht oder aber gezielt nachfragt. Wären die Rechnungen nicht bezahlt worden, dann hätte das ja Konsequenzen gehabt. Auch daran konnte er sehen, dass ich seinen Wünschen korrekt entsprochen habe.

In der Folgezeit kam es dann allerdings doch zu unterschiedlichen und stark schwankenden Behauptungen seinerseits. Mal hätten angeblich nur 800 Euro an der Gesamtsumme gefehlt, und ein andermal waren es gleich drei volle Jahresraten, die ich angeblich nicht gezahlt hätte.

Er ist allerdings jeder gerichtlichen Klärung aus dem Wege gegangen, sei es, dass er ein Mahnverfahren abgebrochen oder seinem Anwalt das Mandat wieder entzogen hat.

Vor kurzem hat er nun wieder eine Anwältin gefunden, die jetzt von mir eine kaufmännisch voll befriedigende Abrechnung mit allen dazugehörigen Belegen verlangt. Was praktisch unmöglich ist.

Kann es sein, dass ich durch meine Gutmütigkeit im familären Bereich in eine Abrechnungs ? und Aufbewahrungspflicht hineingeraten bin, von der im Überlassungsvertrag nie die Rede war ?

Wer trägt in einem solchen Fall die Beweislast ? Muss ich nach dieser langen Zeit beweisen, dass sämtliche Zahlungen auf seine Veranlassung hin erfolgt sind bzw in speziellen Notlagen auch ohne seine ausdrückliche Anweisung gemacht werden mussten - oder war es nicht umgekehrt seine Sache, den durch ihn verursachten Kuddelmuddel auch buchhalterisch aufzuarbeiten ?

Er redet sich jetzt ganz frech darauf heraus, dass ihm die Unterlagen aus den Jahren 2001 bis 2005 nicht mehr zur Verfügung stünden. Er hätte sie verloren oder vernichtet oder sonstwas.

Ich würde mich ungern auf Verjährung berufen. Es gibt für mich gar keinen Zweifel daran, dass ich mich korrekt und sogar sehr gutmütig verhalten habe und ich möchte das auch anerkannt haben. Trotzdem wäre das die letzte Frage : Würde ein Gericht eine Klage von ihm überhaupt annehmen oder würde diese Klage nicht schon aus Verjährungsgründen von vornherein abgelehnt ?

Ich meine, das darf doch wohl nicht sein, dass man - statt auf den Buchstaben einer Abmachung zu pochen - dem anderen immer wieder aus der Patsche hilft, und dass dieser andere später mit solchen hanebüchenen Behauptungen und Forderungen daherkommt - zu einem Zeitpunkt, wo es fast unmöglich ist, Abläufe genau zu rekonstruieren und gar Belege dafür zu bringen.

Dr. Lars Nozar

Hallo, die Beweislast für die Erfüllung (spricht Zahlung) haben Sie. Sie müssen also darlegen wann was gezahlt wurde. Vielleicht haben Sie per Überweisung gezahlt ? Die Bank müsste das rekonstruieren können. Wenn Sie das Geld bar übergeben hatten. Gibt es hierfür Zeugen ?

Faktisch ist es so - wie gesagt - dass sich der Gegner darauf beschränken kann die Auskunft zu verlangen.

Sollte die Anwältin jedoch namens deren Mandanten geschrieben haben, dass keine Zahlungen oder nicht alle vollständig gezahlt wurde, wäre das ein zumindest versuchter Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch. In diesem Fall wäre ein "gesalzenes" Schreiben an die Anwältin mit einem dezenten Hinweis darauf angebracht. Ebenso der Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft dann (wenn es Überweisungen / Zeugen gibt) die Konsequenzen aufzeigen und verfolgen wird.
Aber Treu und Glauben gibt es nur sehr sehr eingeschränkt. Damit kommen Sie nicht weiter.

Ich kann Ihnen nur anraten zur dezidierten Erwiderung einen Anwalt / Anwältin einzuschalten. Allein damit "Waffengleichheit" herrscht und sich in Formulierungen keine Fehler einschleichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Frage der Verjährung anwaltlich prüfen lassen sollten. Hier kommt es auf die genaue Formulierung des Überlassungsvertrages an (den wir nicht kennen und nicht bewerten können) sowie auf die Frage ob der Vertrag gar notariell (gibt es einen Verjährungsverzicht ? Bitte prüfen.) gemacht wurde.

Aber wie gesagt. Es kommt auf den genauen Wortlaut an. Und hier sollten Sie auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen.

Trotz dieser Nachricht hoffe ich Ihnen vorab geholfen zu haben.

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Dr. Lars Nozar