Exfreund fordert Geld
Dezember 21, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Hallo,
also mein Exfreund hat mir vor einem Jahr 1000 Euro überwiesen damit ich aus einer schlechten Beziehung ausbrechen konnte.
Wir haben nichts schriftliches ausgemacht. Also habe ich nichts unterschrieben und er hat mir das Geld einfach überwiesen.
Jetzt fordert er es zurück und meint mit Liquidation und Verwendungszweck wäre es kein Geldgeschenk und er würde es auf alle Fälle einfordern können. Zudem habe ich Schulden und die Damen und Herren wollten das Konto pfänden. Ich konnte mich einigen und sie meinten, sollte was aufkommen und sie merken es, ist das Abkommen gekündigt und sie pfänden mich. Meine Frage ist es hat mein Exfreund Recht und sollte ich versuchen mich mit Ihm zu einigen worauf er sich kaum einlässt oder bekomme ich recht? Ich habe das Geld momentan nicht und hoffe natürlich das er damit nicht durchkommt.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Ob Ihr Ex einen Anspruch auf das Geld hat, kommt darauf an, was Sie ausgemacht haben.
Hat er Ihnen das Geld geschenkt, kann er es nicht einfach zurückverlangen.
Hat er Ihnen das Geld nur geliehen, also als Darlehen gegeben, dann kann er es auch zurückverlangen.
Sie müssen sich dann über die Rückzahlungsmodalitäten verständigen.
Sie sollten ihm eine Ratenzahlung anbieten.
Wenn es aber Ihrerseits Beweise gibt, dass es sich um eine Schenkung handelt, müssen Sie ihm das Geld nicht zurückzahlen.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena
Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
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