Ausleihe eines Notebooks
September 23, 2009 | 20,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor 4 Wochen einer Freundin mein Notebooke ausgeliehen,sie wollte es eine Woche später wieder bringen,
aber dies geschah leider nicht.
Trotz mehrmaligem anschreiben und anrufen,sagte sie immer sie wäre nicht in der angegebenen Umgebung(Zweibrücken).
Ich habe das Notebooke einer Privatperson für 150.-€ abgekauft,und die Papiere habe ich,die befinden sich in meinem Besitz.
Kann mich in dieser Sache jemand vertreten,wäre dem Anwalt sehr dankbar.
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Rückgabeanspruch steht Ihnen hier aus § 604 Abs. 1 BGB zu, da es sich um eine Leihe auf Zeit gehandelt hat.
Wenn Sie das Notebook nicht zurückerhalten, so können Sie Ihre Herausgabeansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen. Voraussetzung ist freilich, dass Sie sowohl das Eigentum am Notebook beweisen können.
Wenn Sie in dieser Sache rechtlich vertreten werden wollen, kann ich Ihnen gerne weiterhelfen. Lassen Sie mich dies über meine Kontaktdaten wissen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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