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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Nebenkosten/Heizungskosten

Bei mir ergibt sich folgendes Problem:
Ich lebe in einer Eigentumswohnung (mein Eigentum) in einem Mehrfamilienhaus, mit gesamt 9 Mietparteien.

Bei der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2009 wurde mir ein Betrag in Höhe von EUR 1.520,75 berechnet. Meiner Meinung nach ist dieser Betrag erheblich zu hoch.

Zum Vergleich gebe ich den Verbrauch der letzten Jahre wie folgt bekannt:



2006 EUR 653,12

2007 EUR 367,93

2008 EUR 615,66

2009 EUR 1.520,75



Die Ablesefirma wurde mehrmals angeschrieben, diesen Mehrverbrauch zu erklären. Zum einen ist sie der Meinung, dass sich das Heizverhalten verändert hat. Dies trifft nicht zu. Beim nächsten Schreiben habe ich die Ablesefirma darauf hingewiesen, dass sich mein Heizverhalten nicht geändert hat und sie mir einen prüfbaren Beleg zuschicken sollte. Hierauf kam anstatt eines Beleges die Mitteilung, dass seitens der Ablesefirma kein Fehler vorliegt.

Daraufhin habe ich mich bei der Verbraucherzentrale erkundigt. Diese hat nach Prüfung meiner Unterlagen erklärt, dass dies nicht sein kann. Bei normalem Heizen gilt ein Berechnungsschlüssel wie folgt

Gesamtkosten ./. cbm x eigene cbm



Unter Zugrundlegung der Gesamtkosten sowie eigene cbm von 204 ergibt sich nach Berechnung der Verbraucherzentrale ein Betrag von etwa EUR 717,00.
Bemerken möchte ich noch, dass die Ablesung durch eine Person vorgenommen wurde und die ausgewechselten Röhrchen lediglich gegen eine Liste gehalten wurde. Ein Beleg ist mir ebenfalls nicht ausgehändigt worden. Was dort abgelesen wurde und in den mitgebrachten Computer eingegeben wurde, ist mir nicht
bekannt.

Nach Meinung der Verbraucherzentrale wie auch von mir nehme ich an, dass die alten Werte nicht gelöscht wurden und daher jetzt die hohen Ablesewerte zustande gekommen sind.

Zum Vergleich gebe ich Ihnen die Heizkosten für 2009 für gleich großen Wohnungen je Stockwerk bekannt:



1. OG li 2. OG li 3.OG li 4. OG li


2007 367,93 533,05 481,43 296,21 2008 615,66 374,51 507,76 351,50
2009 1.520,75 393,28 641,62 295,95

Die Geamtkosten für 2009 betrugen für das ganze Haus EUR 5.465,48. Meine Wohnung ist 1. Obergeschoss links.

Die Ablesefirma behauptet auch in ihrem letzten Schreiben vom 03.10.2010, dass ihr bei der Ablesung kein Fehler unterlaufen ist. Sie behauptet ebenfalls, dass „im Vergleich zum Vorjahr" ein erhöhter Verbrauch festgestellt wurde.
Die Ablesewerte wären allerdings plausibel“.
Bei der Ablesefirma handelt es sich um die Firma BRUNATA.

Ich habe vor, mich zivilrechtlich gegen diese Abrechnung zu wehren. Bitte teilen sie die Erfolgschancen mit. Wie ist in ähnlichen Verfahren entschieden worden ? Die Hausverwaltung mahnt jetz massiv die Nachzahlung der Heizkosten für 2009 an. Kann ich die Zahlung zurückhalten oder muss ich ggf. eine Zahlung "unter Vorbehalt" leisten oder eine Teilzahlung ?? Ist es richtig, dass die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft mich bei Nichtzahlung verklagen muss. In diesem Fall wäre ich ja der Beklagte und die Verwaltung müsste das Verfehren eröffnen. Ist das richtig so ??.

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1) Bitte teilen sie die Erfolgschancen mit. Wie ist in ähnlichen Verfahren entschieden worden?

Soweit die Werte falsch ermittelt worden sind, kann das Geld auch zurückgefordert werden bzw. die Forderung zurückgewiesen werden.

Die Erfolgschancen sind gut, wenn die Werte tatsächlich falsch sind.

2) Die Hausverwaltung mahnt jetz massiv die Nachzahlung der Heizkosten für 2009 an. Kann ich die Zahlung zurückhalten oder muss ich ggf. eine Zahlung "unter Vorbehalt" leisten oder eine Teilzahlung ??

Ja, Sie können die Zahlungen erstmal zurückhalten.

3) Ist es richtig, dass die Hausverwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft mich bei Nichtzahlung verklagen muss. In diesem Fall wäre ich ja der Beklagte und die Verwaltung müsste das Verfehren eröffnen. Ist das richtig so ?

Ja, das ist so korrekt.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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