Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Nachmieter suchen

Ich habe meine wohnung gekündigt und kann und will nun vor ende der mietfrist ausziehen.
mein vermieter hat einen markler beauftragt, die wohnung zu vermitteln, allerdings bisher ohne erfolg.

darf icvh mich selber um einen nachmieter bemühen und die wohnung somit provisionsfrei anbieten, um meinen eigenen verlust zu begrenzen und den finaziellen schaden zu mindern, obwohl auch ein markler versucht die wohnung zu vermitteln?

ich denke nämlich, dass 600 euro provision viele Interessenten abschrecken , ich die wohnung aber selber schneller loswerden würde.

Tobias Rösemeier

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Selbstverständlich können Sie sich um einen Nachmieter bemühen, da dies hier offensichtlich im beiderseitigen Interesse ist.

Ich muss Sie allerdings darauf hinweisen, dass, falls Ihr Mietvertrag keine sogenannte "Nachmieterklausel" enthält, Ihr Vermieter einen von Ihnen gestellten potentiellen neuen Mieter nicht akzeptieren muss.

Die Rechtslage sieht wie folgt aus:

Der Mieter ist grundsätzlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit – und damit bis zum Ende der Kündigungsfrist – verpflichtet, die Miete zu zahlen. Sofern der Mietvertrag nicht eine „Nachmieterklausel“ enthält, besteht kein Anspruch auf ein vorzeitiges Vertragsende.

Im Einzelfall sind allerdings Ausnahmen möglich, wenn der Mieter ein berechtigtes, überwiegendes Interesse an der Vertragsbeendigung hat und der Nachmieter dem Vermieter zumutbar ist. Voraussetzung ist zunächst, dass der Grund für das überwiegende Interesse nach Mietvertragsabschluss entstanden ist und vom Mieter nicht absichtlich herbeigeführt worden ist.

Eine vorzeitige Vertragsbeendigung bei Stellen eines Nachmieters kommt etwa in Betracht bei einer schweren Erkrankung, einer unvorhergesehenen beruflichen Versetzung oder einer erheblichen Vergrößerung oder Verkleinerung der Familie. Der angebotene Nachmieter muss solvent und bereit sein, in den Mietvertrag ohne Einschränkungen einzutreten.

Besteht ausnahmsweise das Recht, einen Nachmieter zu stellen, so ist der Vermieter auch verpflichtet, einen zumutbaren Nachmieter zu akzeptieren. Verweigert er dies oder verschreckt er Nachmieter durch höhere Mietforderungen, so endet das Mietverhältnis mit dem Altmieter trotzdem zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter bereit gewesen wäre, in das Mietverhältnis einzutreten.



Sie sollten daher im Zweifel, eine verbindliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter treffen, in welcher er Ihnen zusagt, Sie aus vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn Sie einen geeigneten Nachmieter stellen.


Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieses Mediums einen angemessen Überblick über die rechtliche Situation verschafft zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
-Rechtsanwalt-

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Mietrecht

Tobias Rösemeier