Kaution
Mai 19, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Bernhard Müller
Ich habe von einem Insolvenzverwalter eine Eigentumswohnung gekauft. Diese war und ist weiterhin vermietet. Von der hinterlegten Kaution der Mieter sind Laut Insolvenzverwalter nur noch 50% vorhanden.
Nun meine Frage:Wer haftet für den restlichen Betrag ?
- Ich, da ich mit dem Kauf auch den Mietvertrag übernommen habe oder
- Der Mieter selbst, da er das Recht hatte und somit auch die Pflicht, bei Mieteinzug eine eidesstattliche Erklärung zu erwirken, die ihm die Rückerstattung der Kaution von dem Vermieter (Insolvenzverwalter)garantierte hätte?
M.f.G.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 566a Satz 1 BGB.
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein.
Das bedeutet, dass Sie für die Kaution haften. Sie sollten sich aber wenn möglich trotzdem erkundigen, warum nur noch 50 % der Kaution vorhanden sind.
Wenn der Mieter in der Vergangenheit seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen sein sollte und der Vermieter dafür einen Teil der Kaution verwendet hat, dann aber auch nur dann hatte der Vermieter einen Anspruch auf Wiederauffüllung der Kaution. Dieser Anspruch wäre dann auf Sie übergegangen, so dass Sie in diesem Fall einen Anspruch auf Zahlung der fehlenden Hälfte gegen den Mieter hätten.
Von diesem Sonderfall abgesehen, haften Sie für die fehlende Hälfte der Kaution + Zinsen.
Dies hätten Sie beim Erwerb der Wohnung berücksichtigen können, indem Sie einen niedrigeren Kaufpreis bieten, als für eine sonst gleiche Wohnung mit noch vollständig vorhandener Kaution.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Müller Rechtsanwalt
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