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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht

Kann Vermieter im nachhinein den Mieter kündigen

Hallo,ich habe eine neue wohnung gemietet wo wir auhc schon drin wohnen. jetzt will mein ex vermieter sich mit meiner vermieterin in verbindung setzen weil ich dort mietschulden habe die ich aber in raten bezahle. und er mir unterstellt die wohnung nicht ordnungsgemäß hinterlassen hätte. gibt aber fotos übr die zimmer. kann deshalb der neue vermieter einen kündigen? bzw darf der ex vermieter das?

RA Kristian Hüttemann

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt Stellung nehme.


I.

Zunächst einmal können Sie gänzlich unbesorgt sein, was die in Aussicht gestellte Mitteilung an Ihre neue Vermieterin anbetrifft. Selbst wenn Ihr ehemaliger Vermieter seine Ankündigung wahr machen und Ihre Vermieterin über Ihre Mietschulden bei ihm in Kenntnis setzen sollte, würde dies für Ihr jetziges Mietverhältnis vollkommen folgenlos bleiben. Rechtsnachteile hätten Sie in enem solchen Fall nämlich nicht zu befürchten.


II.

Der Grund hierfür liegt in dem Umstand begründet, dass sich jedes Vertragsverhältnis ausschließlich nach den Vereinbarungen und Abreden der jeweiligen Vertragspartner richtet. Der Inhalt und die Durchführung Ihres neuen Mietvertrages wird daher allein bestimmt von den Absprachen, die Sie mit Ihrer jetzigen Vermieterin getroffen haben.

Zugleich bedeutet dies, dass Umstände, die außerhalb dieser zwischen Ihnen und der neuen Vermieterin bestehenden mietvertraglichen Bindung liegen, völlig bedeutungslos sind. Solche Umstände können Ihr neues Mietverhältnis in keiner Weise zu Ihren Lasten beeinflussen. Selbst wenn Ihre Vermieterin von Ihren Mietschulden Kenntnis erlangen würde, würde ihr dies folglich keine Berechtigung verschaffen, das bestehende Mietverhältnis mit Ihnen zu kündigen.

Zu einer Kündigung des Mietvertrages wäre die Vermieterin immer nur befugt, wenn in dem jetzigen und mit Ihnen bestehenden Mietverhältnis Leistungsstörungen auftreten würden - Sie also beispielsweise mit der Zahlung Ihrer Miete über längere Zeit in Verzug bleiben.

Sämtliche anderen Umstände, die nicht Ihr neues Mietverhältnis selbst betreffen, sind unerheblich und können von vornherein außer Betracht bleiben. Sie müssen daher im Ergebnis keinerlei negative Folgen für Ihr Mietverhältnis fürchten, wenn Ihr Ex-Vermieter Ihr jetzige Vermieterin über Ihre Mietschulden verständigen sollte.


III.

Ihr Ex-Vermieter ist berechtigt, seine ihm aus dem früheren Mietverhältnis zustehenden Forderungen gegen Sie geltend zu machen. Besteht allerdings zwischen Ihnen und dem Ex-Vermieter eine Ratenzahlungsvereinbarung, die Sie auch einhalten, und behauptet er zu Unrecht, dass die Wohnung in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand von Ihnen verlassen worden sei, so wären gegenteilige Behauptungen gegenüber Ihrer neuen Vermieterin nicht rechtens.

Abwehrfähig durch Sie wären solche Behauptungen allerdings erst dann, wenn sie eine rechtlich erhebliche Mindestschwelle überschreiten würden. Das wäre dann der Fall, wenn die Behauptungen Sie in Ihren von der Rechtsordnung geschützten Rechtsgütern in spürbarer Weise beeinträchtigen würden oder zu beeinträchtigen drohten.

Dann könnten Sie mit einer Unterlassungsklage oder - bei ehrenrührigen und strafrechtlich erheblichen Behauptungen - sogar mit einer Strafanzeige reagieren. Das ist unter den von Ihnen geschilderten Bedingungen noch nicht der Fall.



Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben. Machen Sie bei Unklarheiten gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch.

Beachten Sie bitte zudem, dass durch das Weglassen oder Hinzufügen bestimmter Sachverhaltsangaben eine gänzlich abweichende Beurteilung der Rechtslage gerechtfertigt sein kann.


Beste Grüße
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt

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RA Kristian Hüttemann