Welche Haftung hat ein Krankenhaus, wenn während meiner Behandlung ein Fehler passiert?
Mai 11, 2024 | 60,00 EUR | beantwortet von Jenny König
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Medizinrecht,
ich wende mich an Sie, da ich in meiner Behandlung im Krankenhaus einen Fehler erlebt habe und mir unsicher bin, welche Haftungsansprüche mir zustehen. Mein Name ist Georg Weber und ich wurde vor zwei Wochen wegen einer akuten Blinddarmentzündung in das örtliche Krankenhaus eingeliefert. Während meines Aufenthalts kam es zu einem medizinischen Fehler, der meine Genesung und mein Vertrauen in die medizinische Versorgung stark beeinträchtigt hat.
Der Fehler ereignete sich bei der Dosierung eines Medikaments, das mir verabreicht wurde. Leider führte diese falsche Dosierung zu schwerwiegenden Nebenwirkungen, die meine Genesung verzögerten und zusätzliche Komplikationen mit sich brachten. Ich mache mir große Sorgen um meine Gesundheit und frage mich, welche rechtlichen Schritte ich gegen das Krankenhaus einleiten kann, um für die entstandenen Schäden entschädigt zu werden.
Meine Frage an Sie lautet daher: Welche Haftung trägt das Krankenhaus für den Fehler, der während meiner Behandlung aufgetreten ist? Gibt es Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und welche Schritte sollte ich hierfür einleiten? Ich bin dankbar für Ihre professionelle Einschätzung und Unterstützung in dieser schwierigen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Georg Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Kontaktaufnahme bezüglich des medizinischen Fehlers, den Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts erlebt haben. Es tut mir leid zu hören, dass Sie unter den Folgen dieses Fehlers leiden und unsicher sind, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können.
In Ihrem Fall müssen wir zunächst klären, welche rechtlichen Grundlagen für die Haftung des Krankenhauses gelten. Grundsätzlich haftet das Krankenhaus nach § 280 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für ärztliche Fehler, die im Rahmen der Behandlung eines Patienten begangen werden. Dies bedeutet, dass das Krankenhaus für die Fehler seiner Mitarbeiter, also auch der behandelnden Ärzte, haftet. Dabei ist es unerheblich, ob der Fehler auf Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit beruht.
In Ihrem Fall, wo es zu einer falschen Dosierung eines Medikaments kam, liegt ein klarer ärztlicher Behandlungsfehler vor. Dieser hat zu schwerwiegenden Folgen für Ihre Gesundheit geführt und Ihre Genesung verzögert. Sie haben daher grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie als erstes alle relevanten medizinischen Unterlagen und Belege sammeln, die den Fehler und seine Folgen dokumentieren. Dies beinhaltet unter anderem Arztberichte, Laborwerte, Medikamentenpläne und Krankenhausakten. Mit diesen Unterlagen sollten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht wie mich wenden, der Ihre Ansprüche prüfen und Sie im weiteren Verlauf des Verfahrens vertreten kann.
Der Anwalt wird im nächsten Schritt eine außergerichtliche Schadensregulierung mit dem Krankenhaus anstreben. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann auch eine gerichtliche Klage in Betracht gezogen werden. Hierbei ist es wichtig, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen handeln, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Ansprüche weiter zu prüfen und Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jenny König
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