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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Medizinrecht

Darf ein Arzt meine medizinischen Daten an Dritte weitergeben?

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich heiße Lina Melzer und ich habe eine Frage zum Medizinrecht. Ich habe vor kurzem erfahren, dass mein Arzt meine medizinischen Daten an Dritte weitergegeben hat, ohne mein Einverständnis einzuholen. Ich bin besorgt über die Weitergabe meiner sensiblen Informationen und frage mich, ob dies überhaupt rechtens ist.

Die Ausgangssituation ist folgende: Bei einem Besuch in der Arztpraxis habe ich meine medizinische Vorgeschichte offenbart und meine aktuellen Beschwerden geschildert. Ich habe meinem Arzt keinerlei Genehmigung zur Weitergabe meiner Daten an andere Personen oder Institutionen erteilt. Dennoch habe ich jetzt erfahren, dass meine Daten möglicherweise an Dritte weitergegeben wurden, ohne dass ich darüber informiert wurde.

Ich mache mir Sorgen um meine Privatsphäre und um den Schutz meiner persönlichen Daten. Ich frage mich, ob der Arzt das Recht hat, meine medizinischen Informationen ohne meine Zustimmung weiterzugeben und welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um meine Privatsphäre zu schützen.

Können Sie mir bitte erklären, welche Rechte und Pflichten ein Arzt hat, wenn es um die Weitergabe von medizinischen Daten geht? Gibt es gesetzliche Regelungen, die meinen Datenschutz in solchen Fällen schützen? Und welche Möglichkeiten habe ich, um gegen die unerlaubte Weitergabe meiner Daten vorzugehen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre rechtliche Einschätzung zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen,
Lina Melzer

Laura Vollmann

Sehr geehrte Frau Melzer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Medizinrecht bezüglich der Weitergabe Ihrer medizinischen Daten ohne Ihr Einverständnis. Es ist verständlich, dass Sie besorgt über die Verletzung Ihrer Privatsphäre sind und ich möchte Ihnen gerne ausführlich dazu antworten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass die Weitergabe von medizinischen Daten ohne Ihre Zustimmung in der Regel nicht rechtens ist. In Deutschland gilt das Arztgeheimnis als besonders geschützt und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Ärzte haben die Pflicht, über die persönlichen und gesundheitlichen Informationen ihrer Patienten Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Patient hat ausdrücklich zugestimmt.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass Sie als Patient das Recht haben, zu entscheiden, wer Zugang zu Ihren medizinischen Daten hat. Wenn Ihr Arzt also ohne Ihre Einwilligung Informationen an Dritte weitergegeben hat, liegt hier eine Verletzung dieses Rechts vor.

Die gesetzlichen Grundlagen, die Ihren Datenschutz in solchen Fällen schützen, sind vor allem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Diese Gesetze legen fest, dass personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet und weitergegeben werden dürfen. Bei Verstößen gegen diese Regelungen können empfindliche Bußgelder verhängt werden.

In Ihrem Fall könnten Sie gegen die unerlaubte Weitergabe Ihrer Daten rechtliche Schritte einleiten. Zunächst könnten Sie den Arzt direkt darauf ansprechen und um Aufklärung bitten. Sollte dieser nicht bereit sein, Ihnen Auskunft zu geben oder Ihre Bedenken ernst zu nehmen, könnten Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden und dort eine Beschwerde einreichen. Ebenso könnten Sie überlegen, rechtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich von einem spezialisierten Anwalt für Medizinrecht beraten zu lassen, der Ihnen konkret bei Ihrem Fall weiterhelfen kann. Ihre Rechte als Patient sind wichtig und es ist entscheidend, diese zu schützen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Laura Vollmann, Rechtsanwältin für Medizinrecht

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