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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Internet-,Computerrecht

Kann ich für negative Bewertungen im Internet rechtlich belangt werden?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Andrea Hartmann und betreibe einen kleinen Online-Shop für handgefertigte Schmuckstücke. In letzter Zeit habe ich vermehrt negative Bewertungen auf verschiedenen Bewertungsportalen im Internet erhalten. Diese Bewertungen beziehen sich oft auf die Qualität meiner Produkte oder den Kundenservice. Ich mache mir Sorgen, dass diese negativen Bewertungen meinem Geschäft schaden könnten und frage mich, ob ich rechtlich belangt werden kann, wenn ich gegen diese Bewertungen vorgehe.

Aktuell ist mein größtes Anliegen, wie ich mich gegen diese negativen Bewertungen im Internet schützen kann. Ich möchte wissen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, um gegen ungerechtfertigte und diffamierende Bewertungen vorzugehen. Gleichzeitig möchte ich sicherstellen, dass ich mich nicht selbst rechtlich angreifbar mache, indem ich gegen die Verfasser dieser Bewertungen vorgehe.

Können Sie mir bitte erklären, welche rechtlichen Schritte ich in dieser Situation unternehmen kann? Gibt es Möglichkeiten, um die Verfasser der negativen Bewertungen zur Rechenschaft zu ziehen, ohne selbst rechtliche Konsequenzen zu riskieren? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir einen Überblick über meine Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang geben könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Andrea Hartmann

Christiane Melzer

Sehr geehrte Frau Hartmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der negativen Bewertungen, die Sie in letzter Zeit auf verschiedenen Bewertungsportalen im Internet erhalten haben. Es ist verständlich, dass diese Bewertungen Ihnen Sorgen bereiten und Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie dagegen vorgehen können, ohne sich selbst rechtlich angreifbar zu machen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass Sie als Betreiberin eines Online-Shops für handgefertigte Schmuckstücke grundsätzlich das Recht haben, gegen ungerechtfertigte und diffamierende Bewertungen vorzugehen. Negative Bewertungen können Ihren Ruf und Ihr Geschäft beeinträchtigen, daher ist es wichtig, dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich dagegen zu schützen.

In Bezug auf die rechtlichen Schritte, die Sie in dieser Situation unternehmen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst einmal sollten Sie die Bewertungen genau prüfen und überlegen, ob sie tatsächlich unwahr oder diffamierend sind. Falls ja, können Sie die Verfasser der Bewertungen dazu auffordern, diese zu löschen oder zu korrigieren. Sie können auch die Betreiber der Bewertungsportale kontaktieren und um die Entfernung der negativen Bewertungen bitten.

Sollten die Verfasser der Bewertungen nicht bereit sein, diese zu ändern oder zu löschen, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Je nachdem, ob es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen oder bloße Meinungsäußerungen handelt, können Sie Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist wichtig, dass Sie sich hierbei von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen rechtlichen Schritte einleiten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen die Verfasser der negativen Bewertungen sicherstellen müssen, dass Sie sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegen. Wenn Sie beispielsweise unberechtigt die Meinungsfreiheit der Verfasser einschränken, könnten Sie sich selbst rechtlich angreifbar machen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Sie professionell und sachlich auf negative Bewertungen reagieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen, um angemessen gegen ungerechtfertigte und diffamierende Bewertungen vorzugehen, ohne sich selbst rechtlichen Risiken auszusetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Melzer
Rechtsanwältin für Internet- und Computerrecht

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