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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Insolvenzrecht

Pfändung trotz Inso

Folgende Situation.

SEIT 07/2007 Regelinsolvenzverfahren

Neue Schulden i.H.v. ca 400,- in 2008 entstanden, dadurch das die private Zusatzversicherung nicht gedeckt hat.
GV hat EV abgenommen und Gläubiger hat jetzt PfÜberweisungsbeschluss beantragt und heute wurde dieser per GV an mich zugestellt.
Ich bin verheiratet habe 1 Kind zu hause und 1 Kind dem ich Unterhalt 199,- Euro bezahle. Es liegt KEINE Pfändung des Insoverwalters beim Arbeitg. vor da ich die Pfändbaren beträge immer selbst überweise. (Reiche Lohn und Gehaltsabrechnung immer ein). Was mache ich jetzt kann ich den Beschluss anfechten oder kann ich was anderes dagegen tun. (Ich weiss das die Forderung nicht unter die Insolvenzmase fällt.) ???

Michael Vogt

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt:

Grunsätzlich ist den Insolvenzgläubigern die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in der Wohlverhaltensphase, in der Sie sich gerade befinden untersagt.

Von diesem Vollstreckungsverbot sind Neugläubiger zwar grundsätzlich nicht erfasst, doch gilt für diese § 89 Abs. 2 InsO, wonach Zwangsvollstreckungen in laufende Bezüge aus einem Dienstverhältnis während der Dauer des Insolvenzverfahrens auch für Gläubiger, die keine Insolvenzgläubiger sind, unzulässig ist.

Statthaftes Rechtsmittel gegen die Pfändung des Arbeitseinkommens ist hierbei die Erinnerung iS.d § 766 ZPO, welche bei dem für Sie zuständigen Insolvenzgericht eingelegt werden muss.

HIerbei sollte ergänzend unbedingt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, dass die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen ist.

Ich hoffe, Ihre Frage damit abschließend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


RA Michael Vogt

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Experte für Insolvenzrecht

Michael Vogt

Michael Vogt

Reutlingen

Herzlich Willkommen auf meinem Profil. Durch meine frühere Tätigkeit als DGB Jurist verfüge ich über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts sowie des Sozialrechts. Seit 2007 bin ich als Rechtsanwalt darüberhinaus schwerpunktmässig in den Bereichen Vertrags-, Kredit- und Kaufrecht tätig. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Republikanischen Anwältinnen und Anwälteverein (RAV) sowie der Gewerkschaft ver.di. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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