Welche Haftungsrisiken habe ich als Geschäftsführer einer GmbH?
Juni 9, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Christian Ahlert
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich bin Uwe Schwaru und seit einigen Jahren Geschäftsführer einer GmbH. In letzter Zeit habe ich vermehrt Bedenken bezüglich meiner Haftung als Geschäftsführer. Ich frage mich, welche konkreten Haftungsrisiken auf mich zukommen könnten und wie ich mich dagegen absichern kann.
Die Ausgangssituation ist, dass ich als Geschäftsführer für die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH verantwortlich bin. Ich treffe Entscheidungen im Namen der Gesellschaft, schließe Verträge ab und trage somit eine große Verantwortung. Doch was passiert, wenn ich Fehler mache oder Pflichten verletze? Welche Konsequenzen könnte das für mich persönlich haben?
Meine Sorgen beziehen sich insbesondere auf mögliche Haftungsansprüche von Gläubigern, Gesellschaftern oder auch des Finanzamts. Ich frage mich, ob mein persönliches Vermögen gefährdet ist, falls die GmbH zahlungsunfähig wird oder rechtliche Probleme auftreten. Auch die Frage, ob ich für Handlungen meiner Mitarbeiter haftbar gemacht werden kann, beschäftigt mich.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Welche Haftungsrisiken habe ich als Geschäftsführer einer GmbH und wie kann ich mich dagegen absichern? Gibt es Möglichkeiten, um meine persönliche Haftung zu begrenzen oder zu vermeiden? Welche Maßnahmen sollte ich ergreifen, um mich rechtlich abzusichern und mein Vermögen zu schützen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Uwe Schwaru
Sehr geehrter Herr Schwaru,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Haftungsrisiken als Geschäftsführer einer GmbH. Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht kann ich Ihre Sorgen gut nachvollziehen, da die Position des Geschäftsführers mit einer großen Verantwortung einhergeht. Gerne gebe ich Ihnen eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen und zeige Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich gegen Haftungsrisiken absichern können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Sie als Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich eine persönliche Haftung tragen. Das bedeutet, dass Sie im Falle von Pflichtverletzungen oder Fehlern persönlich für Schäden haften können, die Dritten durch Ihr Handeln entstehen. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Haftungsrisiken, die auf Sie zukommen könnten.
Eine der häufigsten Haftungsrisiken ist die Haftung gegenüber Gläubigern. Wenn die GmbH zahlungsunfähig wird und Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, können Gläubiger auch auf Ihr persönliches Vermögen zugreifen, um ihre Forderungen zu begleichen. Auch gegenüber Gesellschaftern gibt es Haftungsrisiken, insbesondere wenn diese Schäden erleiden, die durch Ihre Geschäftsführung verursacht wurden.
Des Weiteren besteht die Gefahr der Haftung gegenüber dem Finanzamt, wenn Sie Ihre steuerlichen Pflichten als Geschäftsführer nicht ordnungsgemäß erfüllen. In diesem Fall können auch hier Haftungsansprüche gegen Sie persönlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Sie auch für Handlungen Ihrer Mitarbeiter haftbar gemacht werden, wenn Sie als Geschäftsführer nicht die nötige Aufsichtspflicht erfüllen.
Um sich gegen diese Haftungsrisiken abzusichern, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können. Eine Möglichkeit ist die Abschluss einer Managerhaftpflichtversicherung, die Sie als Geschäftsführer vor Haftungsansprüchen schützt. Darüber hinaus können Sie auch Maßnahmen zur Risikominimierung in der Geschäftsführung treffen, wie z.B. die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und die regelmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Lage der GmbH.
Es ist außerdem ratsam, sich regelmäßig rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sich über Ihre Rechte und Pflichten als Geschäftsführer im Klaren zu sein. So können Sie frühzeitig mögliche Haftungsrisiken erkennen und geeignete Maßnahmen zur Absicherung ergreifen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Ahlert
Rechtsanwalt
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