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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Kann ich den Unterhalt meines Ex-Partners/einer Ex-Partnerin einklagen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Simon Rüppel und stehe vor einer schwierigen Situation. Meine Ex-Partnerin und ich haben uns vor einem Jahr getrennt und seitdem zahlt sie keinen Unterhalt mehr für unsere gemeinsamen Kinder. Ich stehe nun alleine da und muss alle Kosten für die Kinder alleine tragen, was mir finanziell sehr zu schaffen macht.

Meine Ex-Partnerin ist jedoch der Meinung, dass sie keinen Unterhalt zahlen muss, da sie nur ein geringes Einkommen hat und diesen nicht leisten kann. Ich verstehe ihre finanzielle Situation, aber ich kann die Kosten für die Kinder alleine nicht stemmen.

Meine Frage an Sie ist daher: Kann ich den Unterhalt meines Ex-Partners/einer Ex-Partnerin einklagen, auch wenn sie ein geringes Einkommen hat? Gibt es Möglichkeiten, wie ich finanzielle Unterstützung für meine Kinder bekommen kann, auch wenn meine Ex-Partnerin nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen?

Ich mache mir große Sorgen um die finanzielle Zukunft meiner Kinder und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser schwierigen Situation weiterhelfen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,
Simon Rüppel

Fred Busse

Sehr geehrter Herr Rüppel,

ich verstehe Ihre Sorgen und die schwierige Situation, in der Sie sich befinden. Die Frage nach dem Unterhalt für Ihre Kinder ist ein wichtiger und sensibler Bereich des Familienrechts. Grundsätzlich gilt, dass beide Elternteile für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich sind, unabhhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.

In Ihrem Fall scheint es so, als ob Ihre Ex-Partnerin sich weigert, Unterhalt zu zahlen, da sie ein geringes Einkommen hat. In solchen Fällen gibt es jedoch Möglichkeiten, den Unterhalt trotzdem einzuklagen. Es gibt gesetzliche Vorgaben zur Berechnung des Unterhalts, die auch die finanzielle Situation beider Elternteile berücksichtigen. Selbst wenn Ihre Ex-Partnerin ein geringes Einkommen hat, könnte es sein, dass sie dennoch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist.

In solchen Fällen empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation prüfen, die finanziellen Verhältnisse beider Elternteile analysieren und Ihnen dabei helfen, den Unterhalt für Ihre Kinder einzufordern. Es gibt auch die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen, falls Ihre Ex-Partnerin ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Es ist wichtig, dass Sie in dieser schwierigen Situation rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um die finanzielle Zukunft Ihrer Kinder zu sichern. Zögern Sie nicht, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung des Unterhalts für Ihre Kinder.

Mit freundlichen Grüßen,

Fred Busse
Rechtsanwalt für Familienrecht

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Fred Busse