Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Beleidigung

Meine Nichte,
beleidigt mich ohne ende übers internet bei wer kennt wen.
ich habe dafür auch beweise,kann ich gegen sie eine anzeige machen obwohl sie erst 17 jahre alt ist.
nd meine Frage können sie mich vertreten.

Andreas Scholz

Sehr verehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

eine Anzeige ist möglich, auch wenn der vermutliche Täter noch nicht volljährig ist.

Grundsätzlich richtet sich die Strafbarkeit für ehrverletzende und unwahre, bzw. nicht erweislich wahre Äußerungen nach den §§ 185 (Beleidigung), 186 (Üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) StGB.

Die Frage, ob strafbares Verhalten vorliegt, ist freilich erst nach Kenntnis der getätigten Aussagen möglich.

Eine Vertretung werde ich gerne für Sie übernehmen. Setzen Sie sich hierfür per mail in Verbindung und übersenden Sie mir die Äußerungen, um die es sich handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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Experte für Familienrecht

Andreas Scholz