Nachlass
August 9, 2009 | 35,00 EUR | beantwortet von Andreas Scholz
Erblasserin ist März 2007 verstorben
Hinterlasen wurden Bankguthaben
Erbschein konnte vom Nachlassgericht erst Juli 2009 erteilt werden
Wann die Verteilung stattfindet steht wegen Nichteinigung noch nicht fest
FRAGE:
Bekommen die Erben ab dem Sterbetag ihren Anteil plus Zinsen bis zum Verteilungtermin?
Oder wird nur das Guthaben per STichtag = Todestag verteilt?
bis zum Todestag beinhaltet das Guthaben die Zinsen
Sehr geehrter Fragesteller,
das Konto wird von der Bank noch geführt. Aus diesem Grunde wird der Betrag noch verzinst. Daher geht die Summe zuzüglich Zinsen in den Nachlass ein.
Mit Todesfall sind die Erben in den Vertag mit der Bank eingetreten. Sie können das Konto durch Vorlage des Erbscheines kündigen.
Der Betrag wird solange verzinst, als das Konto von den Erben nicht gekündigt wird.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scholz, RA
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