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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Möglichkeit Vermächtnis trotz Erbverzicht

Meine Frau und ich haben einen Ehevertrag geschlossen, in dem wir gegenseitig auf unsere Erb-und Pflichtteilsrechte verzichten. Kann meine Frau mich dennoch in ihrem Testament mit einem Vermächtnis bedenken?

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellte Frage sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung liegt nämlich lediglich ein Verzicht auf Erbrechte sowie Pflichtteilsrechte vor. Ein Vermächtnis ist jedoch kein Erbe und auch kein Pflichtteilsanspruch, sondern ein schuldrechtliche Anspruch, der entweder auf Zahlung unter Herausgabe bestimmter Gegenstände lautet, also etwas anderes. Der Vermächtnisanspruch ist grundsätzlich gegen den/die Erben geltend zu machen.

Und jedoch eventuellen Auslegungsschwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, könnten Sie den Ehevertrag auch anpassen in dem Sie dort aufnehmen, dass hiervon ein Vermächtnis nicht umfasst ist.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag und ein schönes Wochenende!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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