Kann ich meinen Partner als Erben einsetzen, obwohl wir nicht verheiratet sind?
Dezember 18, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Mia Widmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Dennis Götzinger und habe eine wichtige Frage zum Thema Erbrecht. Mein Partner und ich sind seit vielen Jahren ein Paar, leben jedoch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder sind verheiratet. Wir haben uns immer gegenseitig unterstützt und möchten auch im Falle meines Ablebens sicherstellen, dass mein Partner gut versorgt ist.
Kann ich meinen Partner als Erben einsetzen, obwohl wir nicht verheiratet sind? Ich mache mir Sorgen, dass im Falle meines Todes mein Partner nicht automatisch erbberechtigt ist. Wir haben gemeinsam Vermögen aufgebaut und möchten sicherstellen, dass mein Partner nach meinem Tod abgesichert ist und Zugriff auf unser gemeinsames Vermögen hat.
Ich habe bereits ein Testament verfasst, in dem ich meinen Partner als Erben einsetze. Ist ein solches Testament rechtlich bindend und wird es im Falle meines Ablebens auch umgesetzt? Gibt es eventuell weitere Schritte, die ich unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass mein Partner nach meinem Tod abgesichert ist?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei dieser wichtigen Frage zum Erbrecht und freue mich auf Ihre Expertise und möglichen Lösungsvorschläge.
Mit freundlichen Grüßen,
Dennis Götzinger
Sehr geehrter Herr Götzinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erbrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihren Partner im Falle Ihres Ablebens absichern können, insbesondere wenn Sie nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. In Deutschland regelt das Gesetz die gesetzliche Erbfolge, die vorsieht, dass der überlebende Partner bei unverheirateten Paaren grundsätzlich nicht automatisch erbberechtigt ist. Dies kann dazu führen, dass Ihr Partner im Falle Ihres Todes keinen Anspruch auf Ihr Vermögen hat.
Um sicherzustellen, dass Ihr Partner nach Ihrem Ableben abgesichert ist und Zugriff auf Ihr gemeinsames Vermögen hat, können Sie ein Testament verfassen, in dem Sie Ihren Partner als Erben einsetzen. Ein solches Testament ist grundsätzlich rechtlich bindend und wird im Falle Ihres Todes umgesetzt, sofern es form- und fristgerecht erstellt wurde. Es ist jedoch wichtig, dass das Testament alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, um gültig zu sein. Hierbei kann es sinnvoll sein, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass das Testament wirksam ist.
Neben einem Testament gibt es auch die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschließen, der eine verbindliche Regelung über die Erbfolge zwischen Ihnen und Ihrem Partner festlegt. Ein Erbvertrag kann zusätzliche Sicherheit bieten und sicherstellen, dass Ihr Partner nach Ihrem Tod abgesichert ist.
Es ist ratsam, regelmäßig zu überprüfen, ob Ihr Testament oder Erbvertrag noch Ihren aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht und gegebenenfalls anzupassen. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Partner über das Testament informiert ist und im Falle Ihres Todes Zugang zu den entsprechenden Dokumenten hat.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine ausführlichere Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Mia Widmann
Rechtsanwältin für Erbrecht
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