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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Erbrecht

Alleinerbe

Guten tag,

meine Oma lebt im Altersheim und möchte mich, ihre Enkelin als Alleinerbe für ihr Sparguthaben einsetzen. Sie hat eine Tochter, meine Mutter, welche nichts von ihr erben soll. Im Zuge dessen habe ich, da ih die Vollmachten für Konto und Sparbuch habe, bereits die Hälfte abgehoben, damit meine Mutter so wenig wie möglich erbt (Pflichtanteil) bzw. für sich beanspruchen kann. Nun hat meine Mutter meiner Oma angedroht, dass sie mich nach deren Tod verklagen will und meine Oma macht sich nun natürlich sorgen und möchte das Ganze gern noch notariell bearkunden lassen,. dass ich ihr Sparguthaben erbe. Schreibt der Notar alles fertig bzw. hat Vordrucke oder muß man sich vorher überlegen bzw. was schriftlich ausformulieren? Reicht das dann aus, damit meine Mutter mich nicht mehr verklagen kann und was ist mit der Summe, die ich bereits vor ihrem Tod abgehoben habe?

Dankeschön

Andreas Scholz

Sehr verehrte Fragestellerin,

die Summe, die Sie bereits abgehoben haben wird Ihnen dann keine Schwierigkeiten bereiten, wenn Sie dies mit dem Willen der Oma getan haben.

Bei der Formulierung des Testamentes kann der Großmutter jeder RA behilflich sein, im Übrigen bedürfte es ohnehin nicht der Hinzuziehung eines Notars für die Erstellung eines Testamentes denn ein Testament kann der Erblasser auch selbst erstellen.

Ob Testament oder nicht kann die Mutter den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Sie geltend machen, wenn der der Mutter hinterlassene Erbteil weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles (also des sog. Pflichtteiles) ausmacht. Dieser Anspruch kann testamentarisch nicht ausgeschlossen werden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Scholz, RA

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Experte für Erbrecht

Andreas Scholz