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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Datenschutzrecht

Welche Auswirkungen hat die Datenschutzgrundverordnung auf Social Media Aktivitäten?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Datenschutzrecht,

ich heiße Claudia Nitsche und betreibe seit einiger Zeit eine kleine Physiotherapie-Praxis. Um meine Services bekannter zu machen und neue Kunden zu gewinnen, nutze ich aktiv Social Media Plattformen wie Facebook und Instagram. Ich poste regelmäßig Beiträge über meine Arbeit, Erfahrungen von zufriedenen Kunden und informiere über aktuelle Angebote.

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bin ich jedoch unsicher, wie sich diese auf meine Social Media Aktivitäten auswirkt. Ich habe bereits einige Artikel gelesen und Workshops besucht, aber dennoch bleiben einige Fragen offen.

Meine Sorge ist vor allem, wie ich sicherstellen kann, dass ich die Datenschutzrichtlinien einhalte, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von personenbezogenen Daten in meinen Posts und Kommentaren. Darüber hinaus frage ich mich, ob ich bestimmte Informationen über meine Kunden noch veröffentlichen darf, ohne deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen.

Ich möchte sicherstellen, dass ich nicht gegen die DSGVO verstoße und keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten habe. Gleichzeitig möchte ich aber auch weiterhin erfolgreich meine Social Media Kanäle nutzen, um meine Praxis zu bewerben und mit meinen Kunden in Kontakt zu bleiben.

Können Sie mir bitte erklären, welche konkreten Auswirkungen die DSGVO auf meine Social Media Aktivitäten hat? Gibt es bestimmte Maßnahmen oder Richtlinien, die ich als Physiotherapeutin beachten muss, um datenschutzkonform zu handeln? Ich wäre sehr dankbar für Ihre professionelle Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Nitsche

Tobias Helbig

Sehr geehrte Frau Nitsche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Ihre Social Media Aktivitäten als Physiotherapeutin. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind, wie Sie die Datenschutzrichtlinien einhalten können, insbesondere wenn es um die Verwendung von personenbezogenen Daten in Ihren Posts und Kommentaren geht. Ich möchte Ihnen gerne weiterhelfen und Ihnen einige wichtige Punkte erläutern, die Sie beachten sollten, um datenschutzkonform zu handeln.

Die DSGVO legt fest, dass personenbezogene Daten nur rechtmäßig und transparent verarbeitet werden dürfen. Das bedeutet, dass Sie sicherstellen müssen, dass Sie die Einwilligung Ihrer Kunden haben, bevor Sie deren personenbezogene Daten auf Ihren Social Media Kanälen veröffentlichen. Dies betrifft sowohl Bilder als auch Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität Ihrer Kunden zulassen.

Um sicherzustellen, dass Sie die Datenschutzrichtlinien einhalten, empfehle ich Ihnen, klare Einwilligungserklärungen von Ihren Kunden einzuholen, bevor Sie deren Daten veröffentlichen. Diese Einwilligung sollte transparent und freiwillig sein und die Kunden müssen darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Daten Ihrer Kunden sicher aufbewahren und vor unbefugtem Zugriff schützen.

Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass Sie keine sensiblen personenbezogenen Daten Ihrer Kunden auf Ihren Social Media Kanälen veröffentlichen. Dazu zählen beispielsweise Gesundheitsdaten oder Informationen über religiöse Überzeugungen. Diese Daten sind besonders schützenswert und dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person veröffentlicht werden.

Es ist auch wichtig, dass Sie die Rechte Ihrer Kunden respektieren, wie zum Beispiel das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Wenn ein Kunde Sie darum bittet, seine Daten von Ihren Social Media Kanälen zu entfernen, sollten Sie diesem Wunsch umgehend nachkommen.

Zusammenfassend sollten Sie also sicherstellen, dass Sie die Einwilligung Ihrer Kunden einholen, sensible Daten nicht veröffentlichen, die Daten sicher aufbewahren und die Rechte Ihrer Kunden respektieren. Wenn Sie diese Richtlinien beachten, können Sie weiterhin erfolgreich Ihre Social Media Kanäle nutzen, um Ihre Praxis zu bewerben und mit Ihren Kunden in Kontakt zu bleiben, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Helbig - Rechtsanwalt für Datenschutzrecht

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