Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

unzumutbares Entgeld ?

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ich bin seid 10.09.2007 als überbetrieblicher Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Das Arbeitsverhältnis war zu Anfang befristet, wurde mehrere male verlängert und ist seit dem 01.07.2009 unbefristet. Einstellungskriterium bei Vertragszustandekommen damals war von meiner Seite mitunter auch ein mtl. Benötigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1500 EUR. Dieses wurde durch meine damalige Betreuung durch folgende, schriftlich fixierte Bestandteile erbracht: 1. Vertragsendgeld 12,37 EUR pro Stunde( entspricht 9,37 EUR anhand Tarif- Endgeldgruppe 03 + 3 EUR außer-tarifliche Zulage) + 2. Einsatz-bezogene Zulage 3,38 EUR pro Stunde + 3. Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 6 EUR steuerfrei pro Tag beim Kunden. Die Einsatz-bezogene Zulage war eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die allerdings nur für den ersten Kundeneinsatz schriftlich fixiert war, nämlich den Einsatz bei einer Telekom.-Firma in FFM. Dieser Einsatz begann mit Vertragsbeginn und endete im September 2009. Den gesamten Monat Oktober 2009 war ich nicht im Kundeneinsatz. In diesem Monat wurde mir weiter das normale Vertragsendgeld in Höhe 12,37 EUR und zwar für 35 Stunden in der Woche, welche die vertraglich festgelegte Arbeitszeit darstellt. Die bezahlten Stunden wurden als minustunden meinem Zeitkonto berechnet. Auch die ersten 3 Wochen im November 2009 war ich nicht im Kundeneinsatz, auch hier wurde wie im Oktober 2009 berechnet. In der letzten Novemberwoche 2009 war ich dann in einem Kundeneinsatz bei einem öffentlichem Unternehmen in FFM. Den kompletten Dezember 2009 + den kompletten Januar 2010 war ich in einem Kundeneinsatz in einem IT Unternehmen in FFM. Zum 01.03.2009 steht ein weiterer Kundeneinsatz bei einem IT Unternehmen an. Nun zum aktuellen Streit: Anlass des Streits sind die von meinem Arbeitgeber gezahlten Gehälter für die Monate Nov. 2009 + Dez. 2009 + Jan. 2010 Denn Dieser hat mir für diese Monate lediglich das Vertragsendgeld in Höhe von 12,37 EUR pro Stunde gezahlt, Ohne Einsatz-bezogene Zulage und ohne Verpflegungsmehraufwand. Nach nachfragen beim zuständigen Betriebsrat ist wohl der Monat November (der 5Tage Einsatz beim Kunden enthält) nicht mehr streitbar, da nach zuständigem BZA Manteltarifvertrag eine Ausschlussfrist von 2 Monaten zu Grunde liegt. So bleiben die Monate Dez. 2009 und Januar 2010. In diesen Monaten belief sich mein Nettogehalt aufgrund des Wegfalls der Einsatz-bezogene Zulage und aufgrund des Wegfalls des Verflegungsmehraufwands auf gerade einmal 1285 EUR netto. Dieses Netto stell für mich ein wirtschaftliche Unzumutbarkeit da, da ich alleine durch Miete + Telekom. und diverse Darlehnsverpflichtungen mtl. Fix-kosten in Höhe von knapp 1000 EUR habe. Auf Nachfragen bei meiner aktuellen Betreuung heißt es nur nüchtern, dass ja für die letzten 2 Kundeneinsätze keine Einsatz-bezogenen Zulage schriftlich fixiert wurde und daher nur das Vertragsendgeld in Höhe von 12,37 EUR pro Stunde gezahlt wurde. Dazu sei gesagt, dass meine Betreuung vor dem letzten Kundeneinsatz (betrifft Monat Dez. 2009 und Januar 2010) eine Aktualisierung meines Profils verlangt hat ( anhand des selben Profils wurden auch damals die Rahmenbedingungen finanzieller Natur für den ersten 2 Jahre dauernden Einsatz geschaffen). Dieses aktualisierte Profil hatte ich dann am darauf folgenden Tag per Email (die Email hab ich noch) an meine Betreuung zurück gesendet. Es enthielt mitunter mein mtl. Benötigtes Nettoeinkommen, welches ich mit mtl.1700 EUR netto angeben hatte. Aufgrund dieser Angaben bin ich davon ausgegangen, dass dieses bei den Konditionsverhandlungen für die Monate Dez. 2009 und Januar 2010 berücksichtigt werden. Doch das ist wie bereits geschildert nicht geschehen. Jetzt stehe ich vor dem nicht tragbarem Problem, dass ich 2 Monate mit ca. 500 EUR weniger als notwendig klarkommen musste, was mir bereits bis dato eine Menge Ärger bereitet hat, insbesondere mit meinem Vermieter bezüglich einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstand, die aber zum Glück mit Hilfe meiner Eltern vorerst geheilt ist. Auch was den folgenden Einsatz betrifft, hat man mir bereits gesagt, dass ich keinerlei Ansprüche eine Kunden-bezogene Zulage hätte, sondern lediglich das Vertragsendgeld habe, ich müsse ja den Einsatz nicht annehmen, aber das wäre dann natürlich Arbeitsverweigerung. Muss ich das alles so hinnehmen, oder habe ich Möglichkeiten ?

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich zu Ihren Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sehr gerne wie folgt Stellung nehmen:

Nach Ihrer Schilderung hatten Sie ja nach Ihrem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf eine einsatzbezogene Zulage und Verpflegungsmehraufwand.

In diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, dass der Arbeitgeber Ihnen die entsprechenden Zahlungen verweigert, sofern Sie diese Leistungen erbracht haben. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob Sie dieses bestätigt haben, sondern ob Sie diese Einsätze erbracht haben, was ja in Ihrem Fall nachweisbar sein dürfte, da die Einsätze tatsächlich durchgeführt worden sind.

Um aber eine genaue Berechnung der Ihnen zustehenden Forderung vornehmen zu können, müsse der gesamte Sachverhalt bekannt, insbesondere der Arbeitsvertrag geprüft werden. Dies ist im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht möglich.

Aus diesem Grunde rate ich Ihnen dringend an, einen im Arbeitsrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu beauftragen



Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.

So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch ein angenehmes Mittwochnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax. 0471/57774

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Arbeitsrecht

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Bremerhaven

Amtsgerichtsbezirk: Bremerhaven

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Versicherung AG
Taunusstr.1
65193 Wiesbaden



Die Rechtsanwaltskanzlei Newerla beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Familien-, dem Erb-, dem Wettbewerbs-, Internet- und Computerrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht.

Neben der klassischen
Rechtsberatung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung hat sich die Kanzlei auf die Erstellung sowie Überprüfung von Verträgen jeglicher Art, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Onlineauftritten sowie die Abwehr wettbewerbsrechtlicher, sowie marken- und urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert.

Expertenwissen:
  • Medienrecht
  • Internet-,Computerrecht
vollständiges Profil