Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

per Homeoffice in den USA für deutschen Arbeitgeber tätig sein

Mein Mann wird von seinem Arbeitsgeber in die USA entsandt. Es wird ein L-1A Visum beantragt. Die Kinder und ich sollen/wollen mit einem L2 Visum folgen.

Ich arbeite zurzeit für eine deutsche Firma, die keinen Sitz in den USA hat (nur Joint-Venture). Meine Firma möchte nur ungern auf meine Mitarbeit verzichten. Daher würde ich gerne eruieren, welche Möglichkeiten bestehen:
- Darf ich in den USA leben und mein Home-Office von dort aus betreiben?
Wenn ja: wo werden Steuern etc. fällig?
- Darf ich 'unentgeltlich' meinen Arbeitgeber von den USA aus beraten?
- Darf ich offiziell in Deutschland wohnen bleiben und per Laptop aus dort arbeiten, wo ich mich gerade aufhalte (also hin und wieder in Deutschland und hin und wieder in den USA)?
- Gibt es andere legale Möglichkeiten, die mir nur im Moment aber noch nicht einfallen?

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



1. Darf ich in den USA leben und mein Home-Office von dort aus betreiben?

Dieses ist sicherlich möglich, Sie müssten dieses aber mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Wenn dieser damit einverstanden ist, steht dem grundsätzlich nichts entgegen.

2. Wenn ja: wo werden Steuern etc. fällig?

Diese werden zunächst wie gehabt auch in Deutschland fällig. Ob diese zusätzlich in den USA fällig werden , müsste im Einzelfall geprüft werden und kann im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis Ihrer gesamtsteuerlichen Situation aber nicht beurteilt werden.

Zu beachten gilt aber, dass es zwischen der BRD und den USA ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen gibt, so dass Sie voraussichtlich nur in den USA Steuern zahlen müssen, sofern diese höher wären als die, die in der BRD von Ihnen zu zahlen sind. Es würde dann um den überschießenden Betrag gehen.

3. Darf ich 'unentgeltlich' meinen Arbeitgeber von den USA aus beraten?

Sofern Sie dieses auch sonst durften sehe ich kein Problem.

4. Darf ich offiziell in Deutschland wohnen bleiben und per Laptop aus dort arbeiten, wo ich mich gerade aufhalte (also hin und wieder in Deutschland und hin und wieder in den USA)?

Ja, sofern Sie dieses mit ihrem Arbeitgeber abstimmen (genau wie oben unter 1.)

5.Gibt es andere legale Möglichkeiten, die mir nur im Moment aber noch nicht einfallen?

Hierzu müsste die genaue steuerliche Situation sowie die Dauer des Aufenthalts, genaue Tätigkeit wann für wen, etc. bekannte sein.

Sie sollten unbedingt einen Steuerberater vor Ort konsultieren, um diese Frage abschließend zu klären.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244
Tel. 0471/140240 o. 0471/140241

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