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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden

Sehr geehrte Damen und Herren,


Zum Abschluss meiner Berufsausbildung benötige ich den Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden über den Zeitraum den ich bei meinem alten Arbeitgeber verbracht habe.
Dieser weigert sich jedoch, so dass es nun zu einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht kommt. Dieser Termin wird von der Gegenseite ständig angefochten.
Nun fordert die Gegenseite von mir Ihr einen geeigneten Nachweis darüber vorzulegen ob und wo ich die Ausbildung beende. Ich jedoch bin nicht bereit dazu, (dem Gericht Ok gern )aber nicht der Gegenseite, das hat sie doch nichts anzugehen denk ich, wo ich jetzt tätig bin. Außerdem frage ich mich für was wollen die das, außer um mir schaden zu wollen.
Noch zur Erklärung ich hatte eine Vergütungspauschale für meine Arbeitszeit.

- Von daher meine Frage: steht es mir nicht prinzipiell zu: eine Übersicht meiner geleisteten Stunden zu bekommen, Ausbildung hin oder her?

- wie kann ich den Stundennachweis erhalten, so dass die Gegenseite verpflichtet wird mir diesen auszuhändigen
- Bin ich verpflichtet zu zeigen wo ich jetzt weitermache?


Besten dank

mfg

Steffan Schwerin

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie haben Recht, die Gegenseite hat kein Recht zu erfahren, wo, wie und wann Sie die Ausbildung abschließen. Das müssen Sie der Gegenseite auch nicht mitteilen.

Sie haben aber den Anspruch, von der Gegenseite einen Nachweis über Ihre Stunden zu bekommen.

Weigert sich die Gegenseite erstellen Sie selbst eine solche Übersicht und lassen diese nur von der Gegenseite oder vom Gericht bestätigen.


Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.

Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Brändströmstraße 10
07749 Jena

Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582

Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

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