Kann ich gegen eine schlechte Beurteilung vorgehen?
Mai 13, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Babette Krüger
Liebes Rechtsanwaltsteam,
ich wende mich an Sie, da ich große Sorgen bezüglich meiner aktuellen beruflichen Situation habe. Mein Name ist Tina Schillinger und ich arbeite seit drei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Marketing Managerin. In letzter Zeit habe ich vermehrt negative Rückmeldungen von meinem Vorgesetzten erhalten, die sich auch in meiner jährlichen Beurteilung niedergeschlagen haben. Diese Beurteilung war deutlich schlechter als in den Jahren zuvor und hat mich sehr verunsichert.
Mein Vorgesetzter kritisiert meine Arbeitsweise und behauptet, dass meine Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen. Dabei habe ich stets mein Bestes gegeben und war überzeugt, dass meine Arbeit gut war. Ich frage mich nun, ob ich gegen diese schlechte Beurteilung vorgehen kann und welche Möglichkeiten mir in dieser Situation offenstehen.
Ich möchte gerne verstehen, warum ich plötzlich so schlecht bewertet werde und ob es rechtliche Schritte gibt, die ich in Erwägung ziehen kann. Ist es möglich, die Beurteilung anzufechten oder zu widersprechen? Kann ich verlangen, dass meine Leistungen objektiv und fair bewertet werden? Welche Schritte empfehlen Sie mir, um meine berufliche Situation zu verbessern und gegen die ungerechtfertigte Kritik vorzugehen?
Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser schwierigen Zeit und hoffe auf eine schnelle und hilfreiche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Schillinger
Sehr geehrte Frau Schillinger,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie momentan mit schwierigen beruflichen Herausforderungen konfrontiert sind. Gerne möchte ich Ihnen in dieser Situation weiterhelfen und Ihnen einige mögliche Schritte aufzeigen, die Sie in Betracht ziehen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass eine negative Beurteilung durch Ihren Vorgesetzten nicht automatisch bedeutet, dass diese gerechtfertigt ist. Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie plötzlich schlechter bewertet wurden, und es ist durchaus möglich, dass hier subjektive Einschätzungen oder persönliche Animositäten eine Rolle spielen. Es ist daher ratsam, die genauen Gründe für die schlechte Bewertung mit Ihrem Vorgesetzten zu besprechen und um konkrete Beispiele für die Kritikpunkte zu bitten.
Sollten Sie nach diesem Gespräch immer noch der Meinung sein, dass die Beurteilung ungerechtfertigt ist, können Sie durchaus rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Richtlinien Regelungen zur Leistungsbeurteilung und zur Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine Bewertung enthalten sind. Falls ja, haben Sie das Recht, gegen die Beurteilung Einspruch einzulegen und die Überprüfung durch eine neutrale Instanz zu beantragen.
Des Weiteren können Sie sich an einen Betriebsrat oder eine Gewerkschaft wenden, um Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu erhalten. Diese können Ihnen auch dabei helfen, eine mögliche Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz zu erkennen und dagegen vorzugehen. Sollten Sie sich letztendlich dazu entschließen, rechtliche Schritte einzuleiten, stehe ich Ihnen gerne zur Seite und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Abschließend möchte ich Ihnen empfehlen, sich aktiv um eine Verbesserung Ihrer beruflichen Situation zu bemühen. Überlegen Sie, ob es sinnvoll ist, gezielte Weiterbildungen oder Coachings zu absolvieren, um Ihre Fähigkeiten zu verbessern und Ihr berufliches Profil zu stärken. Zeigen Sie Ihrem Vorgesetzten, dass Sie gewillt sind, an sich zu arbeiten und sich weiterzuentwickeln.
Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie hilfreich sind und stehe Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre berufliche Zukunft und bin zuversichtlich, dass Sie diese Herausforderung meistern werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Babette Krüger
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
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