Arbeitszeit
Mai 27, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Steffan Schwerin
Guten Tag,
ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Von dessen Kunden werde ich an manchen Tagen nur für 1-2 Stunden eingesetzt. Bekomme dafür natürlich auch nur 1-2 Stunden bezahlt. Die Fahrtkosten sind höher als der Lohn. Ist das zulässig? Gibt es eine Mindestarbeitszeit?
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es gibt keine gesetzliche festgeschriebene Mindestarbeitszeit.
Sie müssen doch aber einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma haben. Aus diesem Vertrag muss sich ergeben, in welchem – vor allem zeitlichen – Rahmen man Sie einsetzen kann.
Die Fahrtkosten müssen bei solchen Einsätzen auch vom Kunden oder der Zeitarbeitsfirma bezahlt werden.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen im Rahmen Ihrer Sachverhaltsschilderung kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen selbstverständlich auch im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Den geleisteten Erstberatungsbetrag würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Eine größere Entfernung zwischen Anwalt und Mandant stellt grundsätzlich kein Problem dar. Mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel wie E-Mail, Post, Fax und Telefon ist eine Mandatsausführung ebenfalls möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Steffan Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
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Tel.: 03641 801257
Fax: 032121128582
Email: raschwerin@raschwerin.de
Internet: www.raschwerin.de
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