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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Abmahnung

ich habe am 19.11.2009 eine Abmahnung bekommen,weil ich nicht so schnell Arbeiten würde.Ich schilltere mal den Tages ablauf. an diesem Tag 13.00 Uhr ich Arbeite in einem Supermarkt also als erstes habe ich die Einkaufswägen ( die Ware wieder in die Regale eingeräumt) Ware reduziert und abgeschrieben und dann zwischen durch das Telephone geklingelt und dann die Ware vorne abholen an der Information und wenn die Kassiereriene anrufen nach Preise durchgeben.Dann um 17.30 Uhr bin ich die Pause gegangen danach mußte ich Plakate schreiben und Preise machen für manche Produkte.Dann um 18.30 Uhr rief mich mein Chef an sagte die Palette mit den Pilzen sollte ich nehmen und auspacken,also fing ich die Palette an auszupacken und in die Regale zu verräumen nach Datum mußte ich ja nachschauen und sie wissen ja das alte nach vorne das neue nach hinten,dann zwichendurch kammen ein paar Kunden und fragten wo steht das und das ich muß abends für 3 Abteilungen mitschauen,weil wir Abends ab 18.Uhr alleine sind für 3 Abteilungen,dann kamm mein Marktleider um 19.00 Uhr und zeigte auf die Uhr und sagte um 20.00 Uhr müßten die 2 Paletten eingeräumt sein ich habe ihn nur angegrinst ich wußte nicht was ich sagen sollte.also fing ich weiter die Ware auszupacken,dann so um 19.30 müssen wir die Ware vorne an der Information abholen und Einkaufszettel noch unterschreiben,dann fragten noch ein paar Kunden wo ist dies und das 20.00 Uhr feierabend.dann am nägsten Tag müßte ich zum Abteilungsleiter und Marktleider und eine Frau vom Betriebsrat war auch dabei,also fing das alles was ich ihnen erklärt habe an,sie machten Fotos von den Paletten und von den leeren Regalen was auf den Paletten waren zum verräumen und sagten das ich die 2 Paletten nicht verräumt hätte ich wäre zu langsam und ich würde mich so lange mit den Kunden unterhalten und ich bin eine Einzelhandelsverkäuferin da müßte ich die leeren Regal sehen und voll machen ich verteigte mich und sagte ja ich mußte ja mit den Kunden mitlaufen und ihnen die Ware zeigen,das war ihnen egal und sagten sie machen jedesmal Fotos wenn ich die Regale nicht auffüllen würde und die vom Betriebsrat konnte mr auch nicht helfen und sagte du mußt nichts unterschreiben und mit den Fotos fragt sie ihren Anwalt aber sie hat Urlaub da konnte ich sie nicht mehr fragen,darfen sie weiter Fotos machen und mich so einschüchtern,vor lauter Angst mein Arbeitsplatz zu verlieren kann ich Abends nicht mehr schlafen, ich wollte ihnen noch sagen:wir sollen immer mit dem Kunden mittlaufen Kundenfreundlich sein.wir sind nicht viel Mittarbeiter, wie sollen wir alles unter einem Hut bringen,Regale auffüllen,Kunden,Kasse und so weiter.Meine frage dürfen sie laufent Fotos machen,wenn ich nicht alle Regale voll gemacht habe und drohen mir als Abmahnung.Der Marktleiter will mich aus dem Betrieb Mobben ich bin schon seit 17 Jahren in dem Betrieb.

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung brauchen Sie die ständige Fotografiererei nicht so einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber hat nämlich meines Erachtens kein berechtigtes Interesse hieran. Sicherlich wird es dem Arbeitgeber nicht zu verbieten sein das ein oder andere Mal ein Foto zu machen um gegebenenfalls Beweismittel zu sichern.

Nach Ihrer Schilderung gibt es aber nichts zu sichern, da der Füllstand der Palette bzw. des betreffenden Regals nichts darüber aussagt, wie gut Sie Ihre Arbeit verrichten, so dass der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse hat, Sie zu überwachen.

Ich kann zwar nicht genau beurteilen, wie schnell Sie arbeiten, da ich nicht dabei war, jedoch scheinen Sie nach Ihrer Darstellung ganz normal zu arbeiten, so dass Sie auch keine Abmahnung fürchten müssen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, so sollte nSie einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen, damit dieser gegen die Abmahnung vorgeht. Im Extremfall könnten Sie dann auch Klage zum Arbeitsgericht erheben. Das Arbeitsgericht müsste dann die Unwirksamkeit der Abmahnung feststellen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen Sie nicht extra langsam arbeiten, müssen aber auch nicht besonders schnell arbeiten. Es ist eine mittlere Arbeitsgeschwindigkeit geschuldet. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es für den Arbeitgeber vor Gericht sehr schwer werden wird, Ihnen eine schlechte Arbeitsleistung, also ein zu geringes Arbeitstempo nachzuweisen.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagmorgen!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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