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Frag einen Arzt zum Thema Anästhesie

Folgefrage Blutgasanalysen im OP

Sehr geehrter Herr Dr. Berg.
Ich bin wieder hier mit einem Anliegen, (sie wissen schon diejenige mit der aufsteigenden PDA).Diesmal habe ich ein Anliegen im Bezug auf Blutgasanalysen (im OP).
Nehmen sie mal folgendes an, sie machen 2 kapilläre Blutgasanalysen.
Daraus ergibt sich dann folgendes: (Temperatur 37°)
BE: -1,7
Ph: 7,30
PCO2: 52,3 mmHg
PO2: 17,8 mmHg
SO2: Interferenzen (5)
BB: 46,3 mmo/L
30 Minuten später folgende Werte:
BE: 1,0
Ph: 7,269
PCO2: 66,7 mmHg
PO2: 10,7 mmHg
BB: 49,0
O 2 sat : 16,7 %
Mir stellen sich folgende Fragen:
Ist, es richtig, dass kapilläre Blutgasanalysen zum „wegschmeißen“ sind? Warum werden dann überhaupt kapilläre Blutgasanalysen gemacht wenn sie nicht genug aussagekräftig sind. (ich habe davon im Internet gelesen, weiß aber nicht ob ich richtig liege).
Oder ist es so, dass kapilläre Blutabnahmen, zwar nicht so ganz aussagekräftig sind wie arterielle aber man sie trotzdem zur Diagnose hernehmen kann?
Beispiel:
Wie sie erkennen können, habe ich ja einen sehr niedrigen PO2 Wert. (einmal 17,2 und einmal 10,7 mmhg)
Kann es sein, dass die kapilläre Blutentnahme zum Beispiel einen PO2 Wert von 17,2 zeigt, ich aber in Wirklichkeit einen PO2 Wert von 30 oder 40 oder gar 50 mmhG habe?
Liegen also sozusagen bei kapillären Blutgaswerten nur Schwankungen vor, im Gegensatz zu arteriellen, oder kann man kapilläre überhaupt nicht ernst nehmen, und auch nicht zur Beurteilung hernehmen?
Dass selbe gilt beim SO2 Wert einmal liegen ja 5 Interferenzen vor (was bedeutet das eigentlich „Interferenzen“) und einmal eine O 2 Sat von nur 16,7% , das klingt sehr wenig?
Danke im Voraus!

Ps.: eine frage hätte ich noch, können sie mir ev. noch eine Rück Antwort auf die vorige Frage (Folgefrage) geben.

Grüße

Dr. med. Ralf Berg

Zum dritten Mal die Antwort ganz knapp damits am Ende druchgeht......
die kap BGA sind natürlich nicht zum wegschmeissen......
Sie sind zwar immer schlechter als die arterielle BGA aber Anhaltspunkte und Abweichungen vom Normalen existieren naütrlich auch hier.
In Ihrem Fall kann man auf jeden Fall herauslesen
1. der Partialdruck von Co2 ist erhöht, und ist an 30 Minuten noch weiter angestiegen
2. der Partialdruck vom Sauerstoff ist erniedrigt und hat sich weiter verschlechtert. .
3. unter normalen Bedingungen unterscheidet sich der P02 arteriell von dem ppo2 venös/kapilläre um 3-4 % in Extremfällen (Herzkranzgefäße) um 7 %
Alles andere ist nicht mehr pysiologisch, also pathologisch.
In einer Hypoxie/Kreislaufdepression/vergiftung etc. kann er 02 Abfall weiter steigen, und bei verdopplung der phys. Ausschöpfung vielleicht 30 betragen haben, aber es scheint unwahrscheinlich dass 50mmg hb Teildruck arteriell bestanden haben.
Man kann das schon als Beleg nehmen, dass ein Hypoxie vorgelegen hat, die auch in 30 Minuten noch zugenommen hat.
Der Fi o2 also der Anteil der Erythrozyten mit 02 Molekül konnte in der 1 BGA wegen Interferenzen= Störenden Signalen nicht bestimmt werden. Was die (5) bedeutet weiss ich nicht . evt ein Hinweis was für ein Fehler (fehler no 5 des Handbuches (vermutung ) ) aufgetreten ist. und die Sauerstoffsättigung von 16,7 klingt nicht nur sehr wenig sondern ist zuwenig. Leider kann man wenn man nicht weiss wo dieser Werit abgeleitet wurde (überlicherweise Finger , aber auch Ohrläppchen wäre denkbar) nicht sagen, ob eine Hypoxie oder einer Hypotonie, oder Auskühlung der Finger dafür ursächlich war.
Bei aufsteigender SPA können alle Ursachen in Frage kommen.

Wenn ich nun alles Revue passieren lasse ist VERMUTLICH folgendes geschehen:
Bei aufsteigender SPA kam es zu einem Blutdruckabfall, einer verminderten Spontanatmung und letztlich auch zu einer nicht näher Quantifizierbaren Hypoxie.
Ob und welche Gegenmaßnahmen ergiffen wurde ist nicht ganz klar.
Klar ist, dass diese innerhalb der ersten 30 Minuten nicht zu einer Normalisierten Lage geführt haben Erst die 3 BGA ist wieder normal.
Die Situation wurde sicher erkannt, (sonst hätte man keine BGA gemacht schon gar nicht mehrfach, ist keine Routinemaßnahme) warum wohl erst
spät eine künstliche Beatmung zumindest passager eingeleitet wurde ist nicht klar.
Was weitere Vorgehen (Überwachung auf der Intensivstation ) ist ok.
Letztlich hat man das Problem beherrscht. Ich finde es aber schade, dass man so wenig offen mit Ihnen spricht. Für die Komplikation des Aufsteigen, kann der Anästhesit , sofern ihm kein \'Dosierungsfehler beim #Aufspritzen unterlaufen ist nicht. \'Diese Komplikation wird im \'Aufklärungsbogen benannt und ist typisch oft nicht zu verhindern. Daß es ein bisschen lang ging , zumindest was aus den Monitordaten belegt ist, bis wieder Normalität einkehrte sollte Anlass sein den Fall in der Abteilung zu besprechen.
Da es aber rechtzeitig war, und Sie nicht geschädigt worden sind, hat es ja keine straf - oder haftungsrechtliche Relevanz.
Leider ist es so,, daß oft die Haftplichtversicherer die Beteiligten zum Stillschweigen verdonnern, bis ihre Experten den Vorgang auf Haftungsrisiken abgeklopft haben.

Wenn Sie wollen rufen Sie mich einfach einmal direkt an das ist nicht so anstrengend wie diese langen Kommentare.
Vor einer gerichtlichen überprüfung können Sie auch die SChlichtungstelle der zuständigen Landesärztekammer bemühen. Diese Verfahren ist für Sie kostenlos, und da es freiwillig ist, bedarf des der Zustimmung beider Parteien. Dann sichtet ein Fachgutachter alle Unterlagen und gibt dem Kammeranwalt eine Einschätung ob hier ein sog. Kunstfehler vorliegt, oder ob aus dem Vorgang ein Schaden entstanden ist. Bei ersteren erhebt der Kammeranwalt Anklage (ist für Sie auch kostenfrei) , im zweiten Fall wird bei einem Schaden ein Vergleich vorgeschlagen, oder der SChadensvorwurf zurückgewiesen. Der Gerichtsweg steht beiden Parteien danach immer noch offen, wenn Sie die Entscheidung nicht mittragen. Bei ca. 20 % (Zahlen aus BAW) wird ein Fehler gefunden, der bei Revision vor Gericht auch zu 90% bestätigt wird, in ca 80 % liegt nichts vor, was bei angestrengten nachfolgenden Gerichtsverfahren auch zu über 95% bestätigt wird.

Ich entschudlige mich für die erneute technische Warte zeit und hoffe das diese Antwort nun übertrage wirde. Mit vielen Grüßen R. C. Berg

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Experte für Anästhesie

Dr. med. Ralf Berg

Dr. med. Ralf Berg

Ühlingen-Birkendorf

Studium an der Universität Freiburg
Promotion überdas Monitoring bei Narkosen Universität Freiburg.
Facharztausbildung zum Anästhesisten und FA für Allgemeinmedizin in Freiburg und Hamburg,
Vorlesungsassisten am Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Uni Hamburg

Rettungsdienstliche Tätigkeiten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und in der Schweiz.

Seit 1998 in eigener Praxis niedergelassen, Nebentätigkeit als Anästhesist und Notdienstätigkeit in Kliniken und ambulant. Leitung von Fortbildungs- und Qualitätszirkeln, Mitglied im DHÄV und der AGSWN, Qualitätszirkel Moderator, Forschungspraxis der Universität Heidelberg , Ausbildungspraxis für Allgemeinmedizin im Rahmen der Verbundweiterbildung der Uni Heidelberg

Expertenwissen:
  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesie
  • Innere Medizin
  • sonstige Frage an Ärzte
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