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Passt der Verlauf der Symptome zum Lärmtrauma?

Gefragt am 05.02.2013
16:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3457

 

Guten Tag,

ich habe an einem Freitag im Mai letzten Jahres nach einem sehr lauten Konzert folgende Symptome in folgender zeitlicher Abfolge gehabt. Vorerkrankungen gab es keine.
Ohrgeräusche (kein Pfeifen wie nach Konzerten üblich sondern eher ein rauschendes, gluckerndes Geräusch) direkt nach dem Konzert.
Samstags - Erste Schwindelanfälle und verstärktes Ohrrauschen einen Tag später.
Übers Wochenende verstärkte Schwindelanfälle
Dienstag - Besuch beim HNO-Arzt- Audiogramm mit leichte beidseitiger Absenkung - Gabe von Blutverdünner
Im Laufe der Woche zunehmend schlechtes Hören rechts und stärkerer Schwindel.
Sonntag - Extrem starker Schwindel
Montag - Besuch der HNO Ambulanz in einer Klinik Extremer Schwindel - fast völlige Taubheit rechts
Es folgte die stationäre Aufnahme mit Kortison und Blutverdünnern und im Anschluss eine intratympanale Cortisontherapie. Ein Akustikusneurinom sowie andere körperliche Ursachen wurden per MRT ausgeschlossen.
Verblieben ist eine starke Schwerhörigkeit ab 750-8000 Hz.

Diagnostiziert wurde von der Klinik ein idiopathischer Hörsturz obwohl ich das Konzert natürlich erwähnt habe. Die Unfallversicherung will daraufhin nicht zahlen. Meine Frage ist nun ob sich aus den Symptomen und der zeitlichen Folge nach dem Konzert ableiten lässt, dass die o.g. Symptome mit einer hohen Wahrscheinlichkeit durch das Lärmtrauma Konzert ausgelöst wurden. Ich bin mir subjektiv sicher, dass dem so ist, das hilft bei der Versicherung aber natürlich nicht weiter. Ich verspreche mir von der Antwort einen Fingerzeig, ob ein eigenes Gutachten hier Sinn macht.
Vielen Dank und viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.02.2013
16:47 Uhr
Dr. med. Michael Schröter Dr. med. Michael Schröter Beantwortet am 05.02.2013
17:46 Uhr

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Beantwortet am 05.02.2013 17:46 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3457

Antwort von Dr. med. Michael Schröter (Frage zu Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde)

Guten Abend,

tja, der Zusammenhang ist sicherlich denkbar, aber eben nicht bewiesen. Dieser Zusamenhang muß nach Akteneinsicht mit einem Gutachten belegt werden können, sofern überhaupt möglich, damit Sie Versicherungsanspruch haben ...



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