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Kategorie: Versicherungsbedingungen

Frage: Nicht bezahlte KV-Beiträge der Arge selber bezahlen?

Gefragt am 23.07.2010 10:09 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024

Hallo,
meine Freundin möchte sich gerne freiwillig selbst versichern. Sie wollte sich bei der letzten Krankenkasse versichern, wo sie vorher auch war. Bei der Prüfung durch die ArGe, hat sich angeblich ergeben, das sie seid 2007 nicht mehr versichert war, weil die ArGe angeblich einen Fehler gemacht hat. Nun meinte der Herr am Telefon von der BKK, falls die ArGe sie aus irgendeinem Grund/Fehler nicht versichert hat, müsste sie die Beiträge seid 2007 selbst nachzahlen.

Stimmt dies?

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Antwort

Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)

Hallo,

der Herr von der BKK hat erst einmal Recht. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 wurde ab dem 1. April 2007 für Personen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, wenn sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, oder, sofern sie bisher nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sind, sie zu dem Personenkreis gehören, der nach der in den § 5 und 6 SGB V zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Wertentscheidung der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist.

Alle übrigen Personen müssen sich seit dem 1. Januar 2009 bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Die Nachzahlung ist folgender maßen geregelt: Für Personen, die nach dem 1.4.2007 unversichert sind, werden von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Zusätzliche Strafgebühren und Säumniszuschläge sind möglich. Die Regelung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist vergleichsweise freundlicher, weil es nur auf den 1.2.09 zurückgeht.

Das heißt nun für Ihre Freundin, dass Sie prüfen sollte, warum die ARGE sie nicht versichert hat. Meines Wissens werden Personen über die ARGE nur dann versichert, wenn auch Leistungen von der ARGE erhalten werden!

Es gibt ein kostenloses Bürgertelefon der Bundes, die Ihnen zu allen Fragen bzgl. Gesetzlicher Krankenversicherung weiterhelfen. Die Nummer lautet: 01805 / 996602 .

Ich hoffe die Informationen felfen Ihnen weiter.

Wenn Sie weitere Fragen haben so können Sie mich gerne auch persönlich ansprechen.

Herzliche Grüße,

Andonis Warsakis

H & W Maklergesellschaft mbH Co. KG
Salierring 32
50677 Köln

Tel.: 0221-973073-18
FAX: 0221-973073-20
Mobil: 0172-2984946
E-Mail: Andonis.Warsakis@h-w-makler.de
WEB: www.h-w-makler.de

So finden Sie zu uns: http://www.h-w-makler.de/index.php?id=29
Amtsgericht Köln HRA 15273
Steuer-Nr.: 219/5718/0338

Geschäftsführer:
Jannis Warsakis

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