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Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten

Frage: Schaden durch verlorene Ladung...

Gefragt am 25.07.2009 14:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029

Hallo,
es kaufte sich jemand einen Unfallwagen übers Internet, sagen wir mal zur privaten Teileverwertung. Es wird ein Auto mit Anhängerkupplung vom Bekannten und ein passender Transportanhänger einer örtlichen Mietstation geliehen. Dann wird der Unfallwagen abgeholt. Auf dem Heimweg löst sich unbemerkt ein Teil vom Transportgut und beschädigt ein nachfolgendes Fahrzeug. Wer muß den Schaden regulieren?
Die Haftpflicht vom Anhänger, oder die des Zugfahrzeugs oder gar die private des Fahrers???

Für eine kurze Reaktion wäre ich äusserst dankbar ;-)

Es grüßt der berühmte Herr A. aus B.

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Antwort

Beantwortet von Maik Siebel (Profil ansehen)

Sehr geehrter Herr A.

seit einigen Jahren besteht Versicherungspflicht für Anhänger. Seit diesem Zeitpunkt haften die Versicherung der Zugmaschine und die des Anhängers gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche wahlweise an den einen oder den anderen Versicherer richten.

Üblicherweise wird sich dieser an den Halter der Zugmaschine wenden.

Die Privathaftpflicht kommt in diesem Fall nicht in Frage.

Um sich zusätzlich abzusichern, haben viele Vermieter von Anhängern, in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass Haftpflichtansprüche die im angehängten Zustand entstehen, stets an die Haftpflichtversicherung des Zugmaschinenhalters zu richten sind.

In wie weit dies im Ernstfall rechtlich haltbar ist, müsste von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

Um Ihre Frage in Kürze zu beantworten:
In der Regel würde der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Zugmaschinenhalters reguliert werden.

In jedem Fall sollte sich der Versicherugsnehmer an den die Ansprüche gestellt werden mit seinem unabhängigen Vermittler in Verbindung setzen.

Ich hoffe geholfen zu haben.

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