Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten |
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Frage: Schaden durch verlorene Ladung... |
| Gefragt am 25.07.2009 14:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Beantwortet von Maik Siebel (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr A.
seit einigen Jahren besteht Versicherungspflicht für Anhänger. Seit diesem Zeitpunkt haften die Versicherung der Zugmaschine und die des Anhängers gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche wahlweise an den einen oder den anderen Versicherer richten. Üblicherweise wird sich dieser an den Halter der Zugmaschine wenden. Die Privathaftpflicht kommt in diesem Fall nicht in Frage. Um sich zusätzlich abzusichern, haben viele Vermieter von Anhängern, in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass Haftpflichtansprüche die im angehängten Zustand entstehen, stets an die Haftpflichtversicherung des Zugmaschinenhalters zu richten sind. In wie weit dies im Ernstfall rechtlich haltbar ist, müsste von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Um Ihre Frage in Kürze zu beantworten: In der Regel würde der Schaden über die Haftpflichtversicherung des Zugmaschinenhalters reguliert werden. In jedem Fall sollte sich der Versicherugsnehmer an den die Ansprüche gestellt werden mit seinem unabhängigen Vermittler in Verbindung setzen. Ich hoffe geholfen zu haben. Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Versicherungsexperten" lesen! |
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