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Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten

Frage: Leistungsfall in Unfallversicherung

Gefragt am 22.03.2010 17:59 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1028

Guten Tag,

können Sie mir kompetente Auskunft zur Berechnung des Invaliditätsgrades geben ?
Nach einem Leistungsfall hat die Versicherung den Invaliditätsgrad nach Einschätzung der Ärzte zwar zu Grunde gelegt, aber diese wieder von einer Gesamtfunktionsunfähigkeit ins Verhältnis gesetzt. Ist das rechtens ?

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Antwort

Beantwortet von Sven Hennig (Profil ansehen)

Hallo,

schauen sie mal in die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Dort finden Sie die so genannte Gliedertaxe.

Folgendes Beispiel:

Dort steht zum Beispiel:
"Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
eines Armes im Schultergelenk 70 %"

Ist also laut Arzt der Arm zu 50% geschädigt, so berechnet sich dieses wie folgt:

bei 100% Schaden des Armes ergäbe sich 70% der vereinbarten Summe.
- hier also 35% (50% von 70%)

Dabei kann noch eine so genannte Progression greifen, die dann widerum die Leistung erhöht.

Wie gesagt, nur ein Beispiel, das kann in dem individuellen Vertrag anders/ besser sein.

Gruß

Sven Hennig

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