| Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten |
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| Frage: Leistungsfall in Unfallversicherung |
| Einsatz: € 15,00 |
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Beantwortet von Sven Hennig (Profil ansehen)
Hallo,
schauen sie mal in die Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Dort finden Sie die so genannte Gliedertaxe. Folgendes Beispiel: Dort steht zum Beispiel: "Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit: eines Armes im Schultergelenk 70 %" Ist also laut Arzt der Arm zu 50% geschädigt, so berechnet sich dieses wie folgt: bei 100% Schaden des Armes ergäbe sich 70% der vereinbarten Summe. - hier also 35% (50% von 70%) Dabei kann noch eine so genannte Progression greifen, die dann widerum die Leistung erhöht. Wie gesagt, nur ein Beispiel, das kann in dem individuellen Vertrag anders/ besser sein. Gruß Sven Hennig |
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