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Kfz Versicherung

Gefragt am 09.01.2011
14:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4065 | Bewertung 4.3/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich finanzierte für meine Tochter ein Auto. Nun hat sie kürzlich einen Unfall mit diesem Fahrzeug gemacht, daraus resultierte ein Totalschaden. Die Schuldfrage ist geklärt und liegt bei der Unfallgegnerin. Das aktuelle Saldo das noch abbezahlt werden müßte, liegt bei 7202,67 €. Laut Gutachten liegt der Wiederbeschaffungswert bei 5300,00 €. Daraus ergibt sich eine Differenz von 1902,67 € auf denen ich nun sitzen bleibe.

Dazu meine Frage :

Muß die gegnerische Versicherung diesen Betrag ausgleichen ?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.01.2011
14:33 Uhr
 Andonis Warsakis Andonis Warsakis Beantwortet am 10.01.2011
11:42 Uhr

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Beantwortet am 10.01.2011 11:42 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4065 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Andonis Warsakis (Frage zu Sonstige Fragen an Versicherungsexperten)

Sehr geehrter Interessent,

es gibt die Möglichkeit, solche Differenzbeträge über die KFZ-Versicherung abzudecken. Vorraussetzung ist eine - so genannte - GAP-Deckung in Ihrem KFZ Vertrag.
Die GAP-Deckung übernimmt, in genau dem von Ihnen genannten Fall, den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Saldo aus Finanzierungs- und Leasinggeschäften ...



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