Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten |
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Frage: Kfz Versicherung |
| Gefragt am 09.01.2011 14:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1018 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)
Sehr geehrter Interessent,
es gibt die Möglichkeit, solche Differenzbeträge über die KFZ-Versicherung abzudecken. Vorraussetzung ist eine - so genannte - GAP-Deckung in Ihrem KFZ Vertrag. Die GAP-Deckung übernimmt, in genau dem von Ihnen genannten Fall, den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Saldo aus Finanzierungs- und Leasinggeschäften. Ob Sie eine GAP-Deckung in Ihrem Vertrag haben, finden Sie in den Vertragsbedingungen oder erfahren es über Ihren Versicherungsmakler. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Gerne können Sie mich bei weiteren Fragen auch direkt ansprechen. Herzliche Grüße, Andonis Warsakis H & W Maklergesellschaft Salierring 32 50677 Köln Telefon: (0221) 973073-18 Telefax: (0221) 973073-28 Mobil: (0172) 2984946 eMail: Andonis.Warsakis@H-W-Makler.de Internet: www.H-W-Makler.de Amtsgericht Köln HRA 15273 Umsatzsteuer-Nr.: 219/5718/0338 Weitere Fragen zum Thema "Sonstige Fragen an Versicherungsexperten" lesen! |
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