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Kategorie: Sonstige Fragen an Versicherungsexperten
Frage: Autoschlüssel in der Umkleidekabine gelassen
Einsatz: € 10,00
Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen)

Meine Mutter hat gestern Abend Ihren Autoschlüssel versehentlich in der Umkleidekabine gelassen, obwohl sie irrtümlich der Ansicht war, dass sie den Schlüssel mit in die Turnhalle genommen hat. Fündig wurde dann aber nur ein unbekannter Dieb, der sich mit Schlüssel und Fahrzeug meiner Mutter davon machte. Das Auto ist Kasko- und damit auch gegen Diebstahl versichert. Übernimm die Versicherung trotzdem den Schaden?

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Antwort

Beantwortet von Maik Siebel (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

der Diebstahl des Fahrzeugs wurde durch das Liegenlassen des Schlüssels defitiv erleichtert.

Das Liegenlassen in einem öffentlich zugänglichen Raum, dürfte in der Regel als grob Fahrlässig angesehen werden. Diese Einschätzung teilt auch das Landgericht Celle (Az.: acht U 31/05).

Die Versicherung ist demnach berechtigt, die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens zu kürzen. Die Schwere des Verschuldens wird meist vor Gericht entschieden, daher rate ich dringend dazu, rechtlichen Beistand durch einen Rechtsanwalt zu suchen.

Auch die Leistungserweiterung "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" den einige Versicherer anbieten, zieht in diesem Fall leider nicht, da diese Erweiterung dahin gehend aufgeweicht wird, das bei dem grob fahlässig ermöglichtem Fahrzeugdiebstahl nicht auf diesen Einwand verzichtet wird.

Schade, dass ich keine besseren Nachrichten überbringen kann.

Trotzdem hoffe ich geholfen zu haben.

Herzliche Grüße
Maik Siebel
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