Kategorie: Krankenzusatzversicherung |
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Frage: Zahn-Zusatzversicherung |
| Gefragt am 18.12.2010 19:12 Uhr | Einsatz: € 10,50 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)
Sehr geehrter/e Interessent/in,
Sie bekommen generell anteilige Leistungen aus allen abgeschlossenen Tarifen! Eine Ausnahme wäre, wenn Sie eine Tarifkombination gewählt hätten, die eine Gesamterstattung von über 100% zur Folge hätte. Z.B. zwei Tarife die jeweils 60% Leistungen im Zahnersatz bieten. Da wird dann entsprechend gekürzt, da Sie nicht mehr zurückerstattet bekommen können als die ausgewiesenen Kosten betragen. Da die von Ihnen genannten Tarife alle unterschiedliche Leistungsschwerpunkte und Erstattungssätze haben, bekommen Sie Leistungen aus allen abgeschlossenen Tarifen. Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage erschöpfend beantwortet habe. Herzliche Grüße, Andonis Warsakis H & W Maklergesellschaft Salierring 32 50677 Köln Telefon: (0221) 973073-18 Telefax: (0221) 973073-28 Mobil: (0172) 2984946 eMail: Andonis.Warsakis@H-W-Makler.de Internet: www.H-W-Makler.de Amtsgericht Köln HRA 15273 Umsatzsteuer-Nr.: 219/5718/0338 |
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