Kategorie: Krankenversicherung Gesetzlich |
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Frage: Familienversicherung |
| Gefragt am 03.09.2009 20:35 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1019 |
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Wenn man für einen bestimmten Zeitraum keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung hatte, kann man dann später wieder familienversichert bleiben? Oder muss man sich von da an selbst vesichern? Weitere Fragen zum Thema "Krankenversicherung Gesetzlich" lesen! |
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Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)
Hallo,
wenn Sie z.B. als Sohn/Tochter bisher über die Familienversicherung der Eltern versichert waren, zwischenzeitlich über eine eigene Krankenversicherung versichert waren weil Sie gearbeitet haben und diese Tätigkeit nun wieder weggefallen ist, können Sie wieder in die Familienversicherung aufgenommen werden, solange Sie das 23.Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben. Herzliche Grüße, Andonis Warsakis H & W Maklergesellschaft mbH Co. KG Salierring 32 50677 Köln Tel.: 0221-973073-18 FAX: 0221-973073-20 Mobil: 0172-2984946 E-Mail: Andonis.Warsakis@h-w-makler.de WEB: www.h-w-makler.de So finden Sie zu uns: http://www.h-w-makler.de/index.php?id=29 Amtsgericht Köln HRA 15273 Steuer-Nr.: 219/5718/0338 Geschäftsführer: Jannis Warsakis Weitere Fragen zum Thema "Krankenversicherung Gesetzlich" lesen! |
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