Frag einen Versicherungsexperten

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort erhalten
Hier Frage stellen!

Kategorie: Krankenversicherung Gesetzlich

Frage: Familienversicherung

Gefragt am 15.01.2012 19:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022

Ein Freund von mir ist 22 Jahre als und befindet sich in einer schulischen Berufsausbildung. Er war bisher über seinen Vater familienversichert. Dieser hat aber wieder geheiratet und ist nun seinerseits familienversichert über seine neue Ehefrau in deren Krankenkasse. Deshalb sei eine Familienversicherung meines Freundes über den Vater nicht mehr möglich (kein leibliches Kind des Hauptversicherungsnehmers, kein gemeinsamer Haushalt).
Zur leiblichen Mutter besteht seit Kleinkindalter kein Kontakt. Auf schriftliche Anfragen reagiert sie nicht. Es ist nicht bekannt, bei welcher Krankenkasse sie versichert ist. Möglicherweise besteht auch bei ihr dieselbe Situation, dass sie selbst bei ihrem neuen Partner in der Familienversicherung ist und meinen Freund gar nicht versichern könnte.
Wie soll er sich verhalten? Ist er nun gezwungen, sich selbst zu versichern, obwohl er eigentlich Anspruch auf Familienversicherung hätte? (Er lebt von Schüler-Bafög und müsste wohl einige Monate nachzahlen, in denen er nun schon nicht versichert ist, was er finanziell gar nicht leisten kann.)

Weitere Fragen zum Thema "Krankenversicherung Gesetzlich" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Krankenversicherung Gesetzlich!
Antwort

Beantwortet von Sven Hennig (Profil ansehen)

Hallo,

die Vorgaben und Voraussetzungen der Familienversicherung sind in §10 SGB V geregelt. Da heißt es unter anderem:

"§ 10 SGB V Familienversicherung

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro."

Diese Voraussetzungen lassen sich aber bei Ihrem Freund nicht erfüllen. Wenn es also keine Möglichkeit gibt, an die entsprechenden Informationen der Mutter zu kommen, so besteht auch keine Möglichkeit der Familienversicherung. Das Kind muss sich dann selbst versichern. Die Prämie sollte ich in dem Rahmen 70 EUR Monatlich bewegen. Leider ist eine anderweitige Lösung nur mit Unterstützung der Mutter möglich.

Tut mir leid Ihnen keine andere Info zu geben, bzw. geben zu können.

Versuchen könnte er aber noch etwas anderes. Sprechen Sie bitte mal die GKV des Vaters an. Warum ist dieser familienversichert? Kein Einkommen? arbeitslos?

Vielleicht findet sich so eine "Kulanz" Lösung, wobei die Rahmen dazu sehr begrenzt sind.

Sven Hennig

Weitere Fragen zum Thema "Krankenversicherung Gesetzlich" lesen!

  Haben Sie auch eine Frage?
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Krankenversicherung Gesetzlich!