Kategorie: Krankenversicherung Gesetzlich |
|---|
Frage: Familienversicherung |
| Gefragt am 15.01.2012 19:14 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1022 |
|
Ein Freund von mir ist 22 Jahre als und befindet sich in einer schulischen Berufsausbildung. Er war bisher über seinen Vater familienversichert. Dieser hat aber wieder geheiratet und ist nun seinerseits familienversichert über seine neue Ehefrau in deren Krankenkasse. Deshalb sei eine Familienversicherung meines Freundes über den Vater nicht mehr möglich (kein leibliches Kind des Hauptversicherungsnehmers, kein gemeinsamer Haushalt). Weitere Fragen zum Thema "Krankenversicherung Gesetzlich" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Krankenversicherung Gesetzlich!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Sven Hennig (Profil ansehen)
Hallo,
die Vorgaben und Voraussetzungen der Familienversicherung sind in §10 SGB V geregelt. Da heißt es unter anderem: "§ 10 SGB V Familienversicherung (1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen 1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, 2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind, 3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht, 4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und 5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro." Diese Voraussetzungen lassen sich aber bei Ihrem Freund nicht erfüllen. Wenn es also keine Möglichkeit gibt, an die entsprechenden Informationen der Mutter zu kommen, so besteht auch keine Möglichkeit der Familienversicherung. Das Kind muss sich dann selbst versichern. Die Prämie sollte ich in dem Rahmen 70 EUR Monatlich bewegen. Leider ist eine anderweitige Lösung nur mit Unterstützung der Mutter möglich. Tut mir leid Ihnen keine andere Info zu geben, bzw. geben zu können. Versuchen könnte er aber noch etwas anderes. Sprechen Sie bitte mal die GKV des Vaters an. Warum ist dieser familienversichert? Kein Einkommen? arbeitslos? Vielleicht findet sich so eine "Kulanz" Lösung, wobei die Rahmen dazu sehr begrenzt sind. Sven Hennig Weitere Fragen zum Thema "Krankenversicherung Gesetzlich" lesen! |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Krankenversicherung Gesetzlich!
