Kategorie: Haftpflichtversicherung |
|---|
Frage: Beschädigung an geliehenem Anhänger |
| Gefragt am 27.08.2009 14:50 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1035 |
|
Haftet die Kfz-Haftpflicht für selbst verursachten Schaden an geliehenem (fremden) Anhänger bei der Fahrt? |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Haftpflichtversicherung!
| Antwort |
|---|
|
Beantwortet von Andonis Warsakis (Profil ansehen)
Hallo, eine knifflige Situation.
Wenn Sie mit Ihrem Zugfahrzeug den, an Ihrem Fahrzeug angehangenen fremden Hänger beschädigen, ist der Schaden am Hänger über Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt. (Achtung evtl. steigen Sie dann mit dem Schadensfreiheitsrabatt!!) Wenn Sie allerdings z.B. beim Rückwärtsfahren mit dem Hänger gegen einen Baum fahren und der Baum einen Schaden am Hänger verursacht und der Hänger nur Haftpflicht versichert ist, kommt keine Versicherung auf. Ist der Hänger allerding Vollkasko versichert, trägt die Kaskoversicherung des Hängers den Schaden. Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen! Herzliche Grüße, Andonis Warsakis H & W Maklergesellschaft mbH Co. KG Salierring 32 50677 Köln Tel.: 0221-973073-18 FAX: 0221-973073-20 Mobil: 0172-2984946 E-Mail: Andonis.Warsakis@h-w-makler.de WEB: www.h-w-makler.de So finden Sie zu uns: http://www.h-w-makler.de/index.php?id=29 Amtsgericht Köln HRA 15273 Steuer-Nr.: 219/5718/0338 Geschäftsführer: Jannis Warsakis |
Klicken Sie hier und fragen Sie einen Versicherungsexperten zum Thema Haftpflichtversicherung!
