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Zahlt das die Betriebshaftpflichtversicherung ??

Gefragt am 18.03.2013
21:00 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3702

 

Ich habe folgende Frage zur Betriebshaftpflichtversicherung eines Handwerksunternehmens.
Für Betriebshaftpflichtversicherungen trifft meistens folgende Aussage zu:

"Bei der Betriebshaftpflichtversicherung sind generell nur Schäden versichert, die anderen zugefügt werden. Schäden, die der Unternehmer selber erleidet, übernimmt die Versicherung dagegen nicht."

Ich hätte gerne oben getätigte Aussage in einem Beispiel erklärt und darauf gerne eine kompetente Antwort:

Ein Dachdeckerunternehmen wird beauftragt ein Flachdach nebst mehrlagiger Bitumenabdichtungen und Wärmedämmung auf einem Neubau zu verlegen.
Nach Fertigstellung werden Geländerstangen durch die Abdichtung und durch die Dämmung geführt und abgedichtet.Die Geländerfüße werden entsprechend abgedichtet. nach einem halben Jahr stellt sich heraus, dass die Geländerfüsse nicht richtig abgedichtet waren und das Flachdach aus diesem Grund "abgesoffen " ist. Die Dämmung und der ganze Aufbau sind nun schadhaft, müssen abgerissen und das Dach erneuert werden.
Schaden ca. 30.000 EUR.
Würde die Betriebshaftpflichtversicherung der Dachdeckerfirma so einen Schaden aufgrund der fehlerhaft ausgeführten Abdichtung der Mitarbeiter bezahlen und kann dann nicht die Dachdeckerfirma damit beauftragt werden, das Dach neu herzustellen?Die Dachdeckerfirna hat ja aufgrund fehlerhafter Abdichtung dem Kunden einen erheblichen Schaden zugefügt, den die Versicherung in diesem Fall ja eigentlich übernehmen müsste.

Somit würde der Dachdeckerfirma ja gar kein Schaden entstehen,sondern quasi noch ein zusätzlicher Auftrag winken, um es mal salopp zu formulieren.
Kann man das so sagen oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.03.2013
21:00 Uhr
 Esther Riehl-Müller Esther Riehl-Müller Beantwortet am 18.03.2013
21:26 Uhr

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Beantwortet am 18.03.2013 21:26 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3702

Antwort von Esther Riehl-Müller (Frage zu Firmenversicherung)

Ja und Nein - zu erst wird immer geprüft ob es sich hier um einen Haftpflichtschaden handelt - bedeutet im Klartext dem Unternehmen wird kein Vorsatz unterstellt. Vorstazt wieso ? Weil immer im Raum steht das ein Angebot und die Leistung so knapp bemessen sind das Fehler in kauf genommen werden ...



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