Kategorie: Firmenversicherung |
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Frage: Büro von Mitarbeiter nicht abgeschlossen - Einbruch / Diebstahl versicherbar? |
| Gefragt am 28.05.2009 14:21 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1020 |
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Hallo! Ich habe die Sorge, dass ich mich nicht gegen den Fall absichern kann, wenn ein Mitarbeiter meiner Firma nach Feierabend mal vergessen sollte das Büro abzuschließen. Sollte dann in der Nacht ein Einbruch / Diebstahl erfolgen, würde doch die Betriebsinhaltsversicherung nicht zahlen, oder liege ich da falsch? Wie ist es möglich mich hiergegen abzusichern? |
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Beantwortet von Maik Siebel (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
das Risiko haben Sie richtig erkannt. Eine der Vertragsobligenheiten einer solchen Versicherung, ist dass sämtliche Eingänge verschlossen sein müssen. Sie müssen sich als Versicherungsnehmer das Handeln Ihrer Repräsentanten zurechnen. Die Versicherung würde bei einem so gelagerten Fall nicht zahlen. Nach der Regel des innerbetrieblichen Schadenausgleichs können Sie Ihre Mitarbeiter für Fehlverhalten nur beschränkt haftbar machen. Erst bei vorsätzlicher oder grob Fahrlässiger Verursachung kann der Mitarbeiter voll haften. Aber auch dabei entscheiden die Gerichte zumeist sehr arbeitnehmerfreundlich. Die Fehler Ihrer Mitarbeiter gehören leider zum unternehmerischen Risiko. Erst in Bereichen, wo es um die Organhaftung geht und Fehlentscheidungen zu großen finanziellen Einbußen führen, wäre eine Versicherung gegen Vermögensschäden denkbar. Eine Alternative wäre eventuell eine Vertrauensschadenversicherung, mit Hilfe derer Sie sich gegen Betrug durch Ihre Mitarbeiter versichern können. In Ihrem Fall ist die Frage nach einem existenten Versicherungsschutz nach meinem Wissen zu verneinen. Empfehlenswert sind sicher regelmäßige Sicherheitsunterweisungen, bei denen Sie Ihre Mitarbeiter auf die verschiedenen Obligenheiten und auf die enorme Wichtigkeit hinweisen. Ich hoffe geholfen zu haben. Herzliche Grüße Maik Siebel |
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