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Kategorie: Wirtschaftsberatung
Frage: Kurz- und mittelfristige Finanzierungsmöglichkeiten als Überbrückung für Immobilienobjekte
Einsatz: € 30,00
Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)

Guten Tag,
ich bin „Bauunternehmer“ mit zwei Betrieben:
Ein Unternehmen in der Rechtsform des Einzelkaufmanns und eines in Form einer GmbH. Als Einzelkaufmann erbringe ich baunahe Handwerkerdienstleistungen, also viele Putz, Stuckateur- und Malerarbeiten sowie Innenausbau. Umsatz knapp unter 2 Mill Euro. Gewinn ganz Ordnung.
In der GmbH beschäftige ich mich mit dem Kauf von sanierungsbedürftigen Eigentumswohnungen, kleinen Mehrfamilienhäusern und ausbaufähigen Dächern von Mehrfamilienhäusern. Dort kaufe ich Objekte günstig, renoviere oder baue um (Auftrag an mich als Einzelunternehmer). Dann verkaufe ich mit einem recht ordentlichen Aufschlag.

Im Einzelunternehmen nutze ich Factoring. Kredite von der Bank bestehen derzeit nicht.
Jetzt bekomme ich gerade mehrere interessante Objekte in der GmbH zum Umbau angeboten. Das ganze übersteigt dann aber meine derzeitigen finanziellen Möglichkeiten.

Frage: Welche Möglichkeiten der Finanzierung habe ich? Kommt die NRW Bank oder die KFW in Frage um in der GmbH dauerhaft weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu sichern, also möglichst etwas was mir für längere Zeit Atem verschafft! Brauche / kann ich die Bürgschaftsbank in Anspruch nehmen? Unter welchen Bedingungen?

Gerne erwarte ich Ihre Antwort.

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Antwort

Beantwortet von Kai Thierhoff (Profil ansehen)

Nach unseren Erfahrungen ist eine Finanzierung von Bauträgern – als der Sie hier fungieren – sehr komplex und einzelfallabhängig. Ihre Bonität, Ihre Erfahrung und Ihre Sicherheiten werden ihr Rating bei der Bank und damit Ihre Finanzierungswahrscheinlichkeit bestimmen. Insofern müssten wir den Einzelfall kennen um genaue Auskunft zu geben. Das Bauträgergeschäft wird in jedem Fall vom Einzelobjekt und den dabei vorhandenen Sicherheiten bestimmt! Dies können wir im Rahmen der Onlinebeantwortung nicht beurteilen!

Ihr Handwerksunternehmen kann jedoch – auch wenn es Factoring betreibt – weitere „normale“ Investitions- und Betriebsmittelkredite aufnehmen, die jedem Unternehmer offenstehen. Wie oben beschrieben wird Ihr individuelles Rating und die Sicherheiten die Hauptrolle dabei spielen.

Die Bürgschaftsbank – in Ihrem Fall wohl aus NRW – kann natürlich eine Bürgschaft übernehmen, Anträge sind über die Hausbank zu stellen-. In NRW kann bei Beträgen unter 100 T€ aber auch ein Direktantrag des Unternehmers gestellt werden. Ich gehe davon aus, dass es bei Ihnen aber um Beträge geht, die höher sind als 100T€, also ein Antrag nur gemeinsam mit der Hausbank. Wichtig dabei ist aber, dass ein solcher Antrag nur sinnvoll ist wenn die vorhandenen Sicherheiten für die Hausbank nicht ausreichend sind. Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt bis zu 80% des Risikos, was jedoch nicht heißt, dass Sie als Unternehmer nicht mehr dafür haften! Vielmehr teilen sich die beiden Banken das Risiko!

Für Ihre möglichen Bankkredite zur Finanzierung der Betriebsmittel um die es hier geht kommen folgende Kredit in Frage. Sie können die Details / Konditionen der jeweiligen Kredite über die Webseiten der Banken herunterladen: www.kfw.de (hier bitte unter Mittelstandsbank nachsehen) und www.nrwbank.de (hier unter Mittelstands- und Existenzgründerportal nachsehen!).

Möglichkeiten der Finanzierung: Überblick
1. KfW Unternehmerkredit: Betriebsmittel und Investitionen (50% Haftungsfreistellung)
2. NRW.BANK Konjunkturkredit (50% Haftungsfreistellung)
3. NRW.Bank Mittelstandkredit (50% Haftungsfreistellung über NRW.Bank oder 80% über Bürgschaftsbank)
4. KfW Sonderprogramm Mittelstand (Haftungsfreistellung bei Investitionen bis zu 50% bei Betriebsmitteln 60%) (Programmnummer 081/082)


Viele Grüße
Thierhoff Consulting
Dr. Kai Thierhoff
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