| Kategorie: Unternehmensrechtsform |
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| Frage: Umwandlung GmbH in GbR |
| Einsatz: € 10,00 |
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Was muss ich dabei im Allgemeinen beachten ? |
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| Antwort |
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Beantwortet von Jo Vorstadt (Profil ansehen)
Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum man eine GmbH in eine GBR umwandeln soll. Alle Vorteile von der beschränkten Haftung bis zum besseren Image gehen verloren.
Für eine Umwandlung benötigt man jedoch mehr Daten über Gesellschafter und dem GmbH-Vertrag. Am einfachsten ist es, die GmbH zu liquidieren und den Liquidationserlös in dei neugegründete GBR einbringen. Hierzu beschließt die Gesellschafterversammlung die Liquidation (oder Auflösung je nach GmbH-Vertrag - bitte dort in der Satzung nachschauen) und bestellt den Geschäftsführer oder sonst eine Person des Vertrauens zum Liquidator. Dieser löst die Gesellschaft dann ordnungsgemäß auf. Der Erlös, kann auch Anlagevermögen, Maschinen und dergleichen sein, wird dann in die neu geründete GBR als Gesellschaftsvermögen eingebracht. Aber noch einmal, ich kann mir keinen Grund für solch einen Rückwärtsschritt vorstellen. Ich kann Ihnen gerne anbieten, dass Sie mir unter erfolg@aktiv-beratung.de den Hintergrund schildern. Ich bin mir sicher, dass je nachdem es dafür weitaus bessere und elegantere Lösungsmöglichkeiten gibt. Viel Erfolg Jo Vorstadt |
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