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Kategorie: Existenzgründung

Frage: GmbH Einlage für Betriebskosten nutzen / Fahrzeugleasing

Gefragt am 24.07.2009 19:55 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1053
Bewertung: 4,7 (von 5 Sternen) GmbH Einlage für Betriebskosten nutzen / Fahrzeugleasing , 4.7 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind im Begriff, eine GmbH zu gründen. Wir haben 2 Fragen, die wir gerne beantwortet haben würden. 1. Die Finanzierung für die Investistionen und Betriebsmittel steht soweit. Eine Frage zur Stammeinlage der GmbH. Nach unserem Kenntnisstand m&

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind im Begriff, eine GmbH zu gründen. Wir haben 2 Fragen, die wir gerne beantwortet haben würden.

1.
Die Finanzierung für die Investistionen und Betriebsmittel steht soweit. Eine Frage zur Stammeinlage der GmbH. Nach unserem Kenntnisstand müssen die 25T Euro bei der Eintragung der GmbH auf dem Geschäftskonto als Guthaben nachgewiesen werden. Kann der Betrag als Liquidität angesehen werden und auch als solche für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden? Unsere Liqidität wird nach unseren Planzahlen ersten Monaten bei etwa 15T Euro liegen, die verfügbaren Mittel jedoch nicht unter 25T Euro sein.

Ist dies so in Ordnung? Wie und wann muss die Stammeinlage nachgewiesen werden?

2.
Uns wurde gesagt, dass Autohersteller bzw. deren Banken bei Existenzgründern sehr selten ein Autoleasing genehmigen. Daher wurde uns geraten, vorab ein Privatleasing abzuschließen und das Fahrzeug dann später in die GmbH zu überführen.

Was ist bei einer solchen Aktion zu beachten? Auf welchem Wege ist es am sinnigsten, eine vorab geleistete Anzahlung für das Leasing aus dem GmbH-Vermögen wieder auszuzahlen?

Vielen Dank für die Beantwortung

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Antwort

Beantwortet von Dipl.-Betr Thorsten Braun (Profil ansehen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stammeinlage muß für die Eintragung nachgewiesen werden. Sofern der Notar die Unterlagen direkt weitergibt macht es Sinn, diesen Nachweis (Kontoauszug) zum Notartermin (für Gesellschaftsvertrag) direkt mitzunehmen.

Für die Eintragung sind die Mindesteinlagen (Euro 12.500) erforderlich. Siehe dazu auch: http://www.foerderland.de/405.0.html

Die Stammeinlage kann von der Gesellschaft im Sinne ihres Geschäftszweckes verwendet werden, für Betriebsmittel, Investitionen etc. Nicht zulässing ist eine Rückführung an die Gesellschafter.

Die Grundaussage zu den Leasinggesellschaften ist zutreffend. Es gibt jedoch in der Regel eine Option, die es ihnen ermöglicht das Leasing trotzdem über das Unternehen abzuwickeln (Steuervorteile). Sie müssen als junges Unternehmen der Leasingfirma eine Bankbürgschaft über eine gewissen Höhe (hängt von der Gesellschaft ab; ca. 15-25% des Neuwertes) geben. Das funktioniert in aller Regel reibungslos, Sie können jedoch auf dieses Geld nicht mehr zugreifen solange die Bürschaft läuft.

Läuft Ihr Unternehmen erfolgreich, was ich Ihnen wünsche, und können Sie diesen Erfolg auch durch positive Bilanzen nachweisen, besteht die Chance beim nächsten Leasingfahrzeug keine Bürgschaft mehr zu benötigen.

Viele Grüße
Thorsten Braun

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Braun,

vielen Dank für die Beantwortung.

Können Sie ggf. noch auf die Alternative eingehen, ein Privatleasing in die GmbH zu überführen. Ist das grundsätzlich denkbar oder eher von abzuraten? Was ist dabei zu beachten?

Rückantwort
Sehr geehrte Damen und Herren,

das hängt immer von der Leasinggesellschaft ab, und muß individuell erfragt werden. Meist ändern sich die Konditionen oder auch andere Sicherheiten werden gefordert. Es ist nicht nur ein reines Umschreiben des Vertrages.

Grundsätzlich ist es auf jeden Fall denkbar. Wenn das Fahrzeug größtenteils beruflich genutzt wird haben Sie in der GmbH die Möglichkeit dies steuerlich abzusetzen, daher ist es ratsam das Fahrzeug auch in der Gesellschaft zu haben. Wollen Sie dies zum Start des Unternehmen nicht, können Sie es nachträglich noch ändern. Immer abhängig von Ihrer Leasinggesellschaft. I.d.R. ist es eine neuer Leasingvertrag.

Ggf. ist es interessanter das Fahrzeug im Unternehmen zu haben und eher das Gehalt um den entsprechenden Betrag zu kürzen, das kann aber nicht pauschal beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Braun

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