Kategorie: Vorsteuer |
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Frage: Vorsteuervergütung bei Umbau eines Wohnhauses mit Geschäftsräumen |
| Gefragt am 01.02.2011 15:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025 |
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Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte. Die von Ihnen angestrebte Steuergestaltung ist in Ihrem Fall auf der Basis der gemachten Angaben die umsatzsteuerlich beste Lösung. Die Idee, das komplette Gebäude in das Unternehmensvermögen einzulegen und die private Folgenutzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen, ist seit dem 1.1.2011 leider nicht mehr umsetzbar. Dieses sogenannte "Seeling-Modell" ist durch den § 15 Abs. 1b UStG nicht mehr möglich, da diese Vorschrift einen neuen Vorsteuerausschlusstatbestand normiert. Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen Oliver Burchardt Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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