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Kategorie: Vorsteuer

Frage: Vorsteuervergütung bei Umbau eines Wohnhauses mit Geschäftsräumen

Gefragt am 01.02.2011 15:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1025

Guten Tag,

folgende Situation:
meine Frau ist Eigentümerin eines Hauses und möchte den Umbau steuerlich optimal gestalten.
Die Gesamtkosten des Umbaus betragen ca. 180.000 Euro

Da ich als Unternehmer Teile des Hauses geschäftlich nutzen werde (ca. 30% der Wohnfläche), war die Überlegung, dass meine Frau eine zweite Steuernummer beantragt, um gewerblich an mich vermieten zu können.

Die Intention dabei war, anteilig (30% der Gesamtumbaukosten des Hauses) die Vorsteuer vom Finanzamt zurück zu holen.

Meine Frage wäre nun, ob dieses Modell das Optimale in unserem Fall wäre oder ob es eine noch bessere Lösung gibt (z.B. komplette Vorsteuer bei teilweiser privater Eigennutzung - Zahlung von Umsatzsteuer für Privatnutzung in den Folgejahren).

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!

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Antwort

Beantwortet von Oliver Burchardt (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Die von Ihnen angestrebte Steuergestaltung ist in Ihrem Fall auf der Basis der gemachten Angaben die umsatzsteuerlich beste Lösung.

Die Idee, das komplette Gebäude in das Unternehmensvermögen einzulegen und die private Folgenutzung der Umsatzsteuer zu unterwerfen, ist seit dem 1.1.2011 leider nicht mehr umsetzbar. Dieses sogenannte "Seeling-Modell" ist durch den § 15 Abs. 1b UStG nicht mehr möglich, da diese Vorschrift einen neuen Vorsteuerausschlusstatbestand normiert.

Es tut mir leid, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

Nachfrage
Sehr geehrter Herr Burchardt,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir noch mitteilen könnten, ob das Finanzamt für die prozentuale Aufteilung des Hauses in privat und geschäftlich einen Nachweis in irgendeiner Form benötigt (z.B. notarielles Gutachten) oder reicht es, wenn Baupläne vorgelegt werden, in denen die Anteile von privat und geschäftlich ersichtlich sind.

Besten Dank und viele Grüße

Rückantwort
Sehr geehrter Herr Richter,

Baupläne müssen Sie dem Finanzamt für die Umsatzsteuer nicht vorlegen.

Es ist ausreichend, daß Ihre Frau dokumentiert, daß sie beabsichtigt, ein Drittel des Hauses gewerblich zu vermieten. Hierzu dürfte ein Mietvertrag mit Ihnen als gewerblichem Mieter reichen.

Da es sich hier um Verträge zwischen nahen Angehörigen handelt, bestehen allerdings erhöhte Anforderungen an den Vertrag. Insbesondere müssen Sie in der Folge nachweisen, daß der Vertrag auch tatsächlich ausgeführt worden ist (zB durch Nachweise, daß die vereinbarten Mietzahlungen wirklich geflossen sind).

Mit freundliche Grüßen

Oliver Burchardt
Steuerberater

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