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Kategorie: Vorsteuer

Frage: Vorsteuer auf Rechnungen aus Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien

Gefragt am 17.08.2011 20:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1089
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Vorsteuer auf Rechnungen aus Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Rechnung aus Luxembourg zu verbuchen; Inhalt: Herunterladen auf PC eines Sicherheitssytems (Kaspersky Internet Security) Berechnet wird: netto 34,74€ zzgl. 15% USt 5,21€ brutto 39,95€. Muß hier eine ZM abgegeben werden? Wie ist hi

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Rechnung aus Luxembourg zu verbuchen; Inhalt: Herunterladen auf PC eines Sicherheitssytems (Kaspersky Internet Security)
Berechnet wird: netto 34,74€ zzgl. 15% USt 5,21€ brutto 39,95€. Muß hier eine ZM abgegeben werden?
Wie ist hier nach SKR 03 zu buchen?
Weiterhin habe ich Tankquittungen aus Luxembourg, Österreich, Schweiz und Italien zu buchen. Wie ist hier nach SKR 03 zu buchen? Kann die Vorsteuer gebucht und angemeldet werden, muß eine ZM abgegeben werden?
Dankeschön und MfG

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Eine ZM ist nur für innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen abzugeben, die Sie als Leistender erbracht haben. Für Leistungen, die Sie empfangen haben, braucht keine ZM abgegeben werden.

Die Ihnen in Rechnung gestellte ausländische USt kann nicht als Vorsteuer beim deutschen Finanzamt in Abzug gebracht werden.

Sie buchen diese Rechnungen mit dem Bruttobetrag als Betriebsausgaben (4806 "Wartungskosten Hard- und Software; 4530 "lfd. Kfz-Kosten").

Um die ausländische Vorsteuer zurück zu bekommen, müsste ein Antrag auf Vorsteuervergütung beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis gestellt werden. Allerdings muss für die Erstattung eine bestimmte Höhe an Vorsteuerbeträgen erreicht werden, die je nach Land unterschiedlich sein kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

Nachfrage
Ist das wirklich so? Ich frage deshalb, weil ich immer dachte, die Länder Luxembourg, Österreich und Italien gehören zur EU und es handelt sich hierbei um innergemeinschaftliche Lieferungen und diese müssen gesondert gebucht werden. Wenn Korrektur erforderlich, dann bitte die Buchungssätze mit Konto angeben.
Dankeschön

Rückantwort
Hier handelt es sich um keine innergemeinschaftliche Lieferungen.

Nur zur Info:
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen müsste der Lieferer eine ZM abgegeben, nicht der Empfänger. Der Empfänger müsste einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Weitere Voraussetzung ist, dass in der Rechnung die USt-Id-Nr. des Leistenden und des Leistungsempfängers angegeben wird. Die Lieferung wäre dann umsatzsteuerfrei. Die Rechnung wäre dann ohne USt und müsste den Hinweis auf Steuerbefreiung enthalten. Der Lieferer muss die Steuerfreiheit nachweisen.

Typischerweise kommt die o. g. Verfahrensweise bei Warenlieferungen vor, nicht beim Tanken.

Schon allein wegen der Tatsache, dass Sie Rechnungen mit ausländischer USt erhalten haben, kann es sich nicht um innergemeinschaftliche Lieferungen handeln.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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