Kategorie: Vorsteuer |
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Frage: Vorsteuer auf Rechnungen aus Luxemburg, Österreich, Schweiz, Italien |
| Gefragt am 17.08.2011 20:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1089 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Eine ZM ist nur für innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen abzugeben, die Sie als Leistender erbracht haben. Für Leistungen, die Sie empfangen haben, braucht keine ZM abgegeben werden. Die Ihnen in Rechnung gestellte ausländische USt kann nicht als Vorsteuer beim deutschen Finanzamt in Abzug gebracht werden. Sie buchen diese Rechnungen mit dem Bruttobetrag als Betriebsausgaben (4806 "Wartungskosten Hard- und Software; 4530 "lfd. Kfz-Kosten"). Um die ausländische Vorsteuer zurück zu bekommen, müsste ein Antrag auf Vorsteuervergütung beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis gestellt werden. Allerdings muss für die Erstattung eine bestimmte Höhe an Vorsteuerbeträgen erreicht werden, die je nach Land unterschiedlich sein kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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