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Kategorie: Vorsteuer

Frage: Verkauf privater PKW über Gewerbeschein

Gefragt am 10.06.2011 13:40 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1023

Ich habe seit November letzten Jahres einen Gewerbeschein für ein Nebengewerbe. Die Jahresumsätze sind auch sehr gering.

Ich möchte mein privates Auto Jahreswagen (relativ neu) verkaufen. Es hat sich ergeben, dass ein Geschäftsmann interesse hat. Kann ich jetzt das Autoauf den Gewerbeschein noch anmelden oder Umschreiben, um Dann das Auto mit ausgewießener Mehrwertsteuer dem Geschäftsmann zu verkaufen?

Wert des Auto ca 33.000 EUR Brutto

Das Gewerbe wurde mit der Steuererklärung 2010 angegeben und abgerechnet. Natürlich möchte ich, dass alles sauber ablüft.

Was muss ich beachten?

viele Grüße

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Das von Ihnen angedachte Vorgehen macht, selbst, wenn es umsetzbar wäre, aus steuerlicher Sicht keinen Sinn.

Die grundsätzliche Schwierigkeit liegt darin, den Wagen dem gewerblichen Vermögen zuzuordnen. Dies ist bei einem nicht buchführungspflichtigen Gewerbe, wovon ich bei geringen Umsätzen ausgehe, nur möglich, wenn eine betriebliche Nutzung von mehr als 50% nachgewiesen würde.
Wenn dies gelänge, wäre der Verkauf des Fahrzeugs umsatzsteuerbefreit, da beim Erwerb des Fahrzeugs keine Vorsteuer in Abzug gebracht wurde. Ein Umsatzsteuerausweis wäre nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer von Ihnen auch an das Finanzamt abgeführt werden müsste. Sie erhalten folglich immer nur einen Nettowert. Die Überlegung, 33.000€ brutto zu vereinnahmen und dem Geschäftsmann einen Mehrwertsteuerausweis zu bieten, kann in keiner Konstellation gelingen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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