Kategorie: Vorsteuer |
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Frage: Abzugsfähigkeit |
| Gefragt am 16.08.2011 10:09 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1021 |
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Ich bin freiberuflich tätig. Da ich 2007 selbst für ein Kfz-Leasing noch über keine ausreichende Bonität verfügte, hat mein Ehemann den Leasingvertrag für mein Firmen-Kfz geschlossen. Auf Anraten unserer damaligen Steuerberaterin haben wir einen Nutzungsüberlassungsvertrag geaschlossen, in dem ich sämtliche Kosten inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer übernommen habe. Die Leasingraten inclusive Mehrwertsteuer wurden von mir bezahlt. |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Vorsteuerabzug setzt u.a. voraus, dass die Rechnungen an Sie ausgestellt sind. Ihrer Schilderung zufolge sieht es in Ihrem Fall so aus, dass Ihr Ehemann Rechnungsempfänger ist. Sie können versuchen, die Rechnungen berichtigen zu lassen: also lassen Sie die Rechnungen auf Ihren Namen ausstellen. Mit der berichtigen Rechnungen können Sie dann Vorsteuer abziehen. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de |
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