Kategorie: Vermietung / Verpachtung |
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Frage: Whg in Deutschland / Leben im Ausland |
| Gefragt am 24.01.2011 08:34 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Zinsentwicklung kann keiner vorhersagen, wenn Sie Sicherheit wollen, dann nehmen Sie die 5 jährige Zinsbindung bis zum 30.04.2016 mit 1%iger Tilgung. Diese Entscheidung kann ich Ihnen aber nicht abnehmen. Wenn Sie in D keine weiteren Einkünfte haben sind lediglich die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht zu versteuern. Da Sie von den Mieteinnahmen die Werbungskosten abziehen können und für die Besteuerung die Grundtabelle zugrunde gelegt wird, müssen Sie nach dem heutigen Gesetzesstand mit keiner Einkommensteuerbelastung ab 2011 rechnen, da das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro liegt. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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